Bergrettung oder Polizei?

Hallo,
ich habe zwar nach diesem Thema gegoogelt, fand aber nichts, das meine Fragen wirklich beantwortet.
Und hier ist sie:
Wenn z.B. auf einem Berg ein Mord passiert, (und der Mörder selbst reglos am Boden liegt, weil über einen steilen Hang abgestürzt), kontaktiert man dann als Hinzukommender die Bergrettung oder die Polizei?
Oder nimmt dann die Bergrettung die Polizei oder die Polizei die Bergrettung mit? Und würde der Mörder schon am Berg verhaftet werden, wenn die Polizei mit ist? Aber gesetzt den Fall, dass der Mörder ohnmächtig ist, so kann man ihn auch nicht gut verhaften …
Und wenn das Opfer ohnehin schon tot ist, müsste man dann nicht eher die Polizei kontaktieren? Andererseits, wenn der Mörder noch verletzt am Boden liegt, wäre wohl die Bergrettung auch keine schlechte Idee… Also mit wem müsste ich mich da wirklich in Verbindung setzen?
Und wäre das mit Handy überhaupt möglich? Hätte man z.B. unterhalb des Großglockners (z.B. in einer Gegend, wo Murmeltiere leben) einen Empfang? Oder müsste man weiter hinuntersteigen? (Das ist zwar eine Frage, die nicht unbedingt die Polizei betrifft, aber na ja, ich schreib sie trotzdem hin. Könnte ja sein, dass es zufällig jemand weiß)
Falls meine Fragen für jemanden blöd klingen, so möge man dies entschuldigen, aber ich habe wirklich keine Ahnung, sondern kann nur Mutmaßungen anstellen.
Nein, ich habe nicht vor, so etwas zu erleben (oder gar auf den Großglockner zu steigen :wink:, aber ich brauche das für eine Kurzgeschichte und möchte da auch nicht irgend einen Blödsinn verzapfen. :wink:
Ja, es würde mich freuen, wenn mir jemand bei meinen Fragen helfen könnte. :wink:
Liebe Grüße
Nastassja.

Eigentlich hätte ich die Frage ja auch kürzer stellen können, z.B. wie gehe ich vor, wenn auf einem Berg ein Mord passiert, aber … na ja, ich habe die Umstände halt ein wenig genauer erläutert. :wink:

Differenzierungen
Hi,

versuchen wir es mal :smile:

Wenn z.B. auf einem Berg ein Mord passiert

Ob es sich um einen Mord handelt, entscheidet ein Gericht (denn es ist eine juristische Frage).
Schreib in Deiner Kurzgeschichte besser von „Tötung“.

und der Mörder

Ob jemand ein Mörder oder ein Totschläger ist, entscheiden Gerichte.
Hier schreibst Du vielleicht besser „Täter“.

selbst reglos am Boden liegt, weil über einen steilen Hang
abgestürzt), kontaktiert man dann als Hinzukommender die
Bergrettung oder die Polizei?

Hinzukommender weiss nicht, ob es sich um einen verurteilten Mörder oder Totschlger handelt. Eventuell war die hinzukommende Person aber Augenzeuge - dann könnte Augenzeuge höchstens einen „Täter“ identifizieren. Die Bergwacht wäre die richtige Adresse.

Oder nimmt dann die Bergrettung die Polizei oder die Polizei
die Bergrettung mit?

Ja.
Die Bergrettung involviert die Polizei (bei Verdacht auf eine Straftat).

Und würde der Mörder schon am Berg verhaftet werden

Wenn es sich um einen bereits verurteilten Mörder handelt wird er festgenommen. Wenn er noch nicht als Mörder verurteilt ist, wird er vorläufig festgenommen. Eine Verhaftung, bzw. in Haftnahme ordnet ein Richter an.

wenn die Polizei mit ist?

siehe oben

Aber gesetzt den Fall, dass der Mörder ohnmächtig ist, so kann man ihn auch nicht gut verhaften …

Eine Verhaftung (wie auch eine vorläufige Festnahme) ist unabhängig vom Bewusstseinszustand des Täters/Totschlägers/Mörders. Unabhängig davon ist dem Ohnmächtigen Hilfe anzugedeien.

Und wenn das Opfer ohnehin schon tot ist, müsste man dann
nicht eher die Polizei kontaktieren?

Bergwacht

Andererseits, wenn der Mörder noch verletzt am Boden liegt, wäre wohl die Bergrettung kuch keine schlechte Idee… Also mit wem müsste ich mich da wirklich in Verbindung setzen?

Bergwacht und Situation schildern (auch, dass Du Zeuge einer Straftat bist)

Und wäre das mit Handy überhaupt möglich?

Lässt sich pauschal so nicht beantworten. Es gibt Gegenden wo überraschenderweise Mobilfunk möglich ist und andere Gegenden, wo es eben nicht möglich ist (in den Bergen).

Hätte man z.B. unterhalb des Großglockners (z.B. in einer Gegend, wo
Murmeltiere leben) einen Empfang?

Fur die dortige Bergwacht an und erkundige Dich wie dort der Handyempfang ist. Die wissen das.

Oder müsste man weiter hinuntersteigen?

Unter Umständen ja

Falls meine Fragen für jemanden blöd klingen, so möge man dies
entschuldigen, aber ich habe wirklich keine Ahnung, sondern
kann nur Mutmaßungen anstellen.

Macht nix :wink:

Ansonsten ist ein Tötungsdelikt im hochalpinen Geländer immer spannend - weil ein Mord dort oben eben nur schwer zu beweisen wäre. Könnte ja auch ein Unfall gewesen sein - kommt massenhaft vor und es gibt dann normalerweise nur einen Zeugen (eben den Täter).

Viel Spaß beim Phantasieren
Ray

Hi,

versuchen wir es mal :smile:

Das war besser als ein Versuch und hat mir wirklich seeehr geholfen. :smile:

Wenn z.B. auf einem Berg ein Mord passiert

Ob es sich um einen Mord handelt, entscheidet ein Gericht
(denn es ist eine juristische Frage).
Schreib in Deiner Kurzgeschichte besser von „Tötung“.

und der Mörder

Ob jemand ein Mörder oder ein Totschläger ist, entscheiden
Gerichte.
Hier schreibst Du vielleicht besser „Täter“.

Ja, danke, so werde ichs machen.

selbst reglos am Boden liegt, weil über einen steilen Hang
abgestürzt), kontaktiert man dann als Hinzukommender die
Bergrettung oder die Polizei?

Hinzukommender weiss nicht, ob es sich um einen verurteilten
Mörder oder Totschlger handelt. Eventuell war die
hinzukommende Person aber Augenzeuge - dann könnte Augenzeuge
höchstens einen „Täter“ identifizieren. Die Bergwacht wäre die
richtige Adresse.

Die hinzukommende Person war die Frau des Toten und die Täterin die Ex-Frau, die ihren ehemaligen Mann erschossen hat und - wenn schon, denn schon - dann gleich noch über die Felsen gestoßen hat, weil doppelt hält besser. :wink:)
Die „aktuelle“ Frau hat lediglich aufgrund diverser vorheriger Vorkommnisse die Vermutung, dass nur die Ex-Frau die Täterin sein kann, die ihnen gefolgt ist und ihren Ex-Mann erledigt hat. (womit sie ja auch tatsächlich recht behält). Dies alles schildert sie bereits am Telefon und dann auch noch den ankommenden Helfern.

.
Eine Verhaftung (wie auch eine vorläufige Festnahme) ist
unabhängig vom Bewusstseinszustand des
Täters/Totschlägers/Mörders. Unabhängig davon ist dem
Ohnmächtigen Hilfe anzugedeien.

Ja, hab ich mir fast gedacht. :wink:
Jetzt hab ich auch die Bestätigung. :wink:

Und wenn das Opfer ohnehin schon tot ist, müsste man dann
nicht eher die Polizei kontaktieren?

Bergwacht

Und wieder bin ich um Einiges schlauer geworden.
Das hier z.B. hab ich auch nicht gewusst:
(Zitat aus Wikipedia) " … Die Bergwacht in Österreich ist eine Organisation, die mit Hilfe von ehrenamtlichen Mitgliedern die staatliche Verwaltung beim Naturschutz unterstützt und hoheitliche Befugnisse ausüben darf. Rettungsdienst im unwegsamen Gelände wird in Österreich von der Bergrettung durchgeführt …"

Hätte man z.B. unterhalb des Großglockners (z.B. in einer Gegend, wo
Murmeltiere leben) einen Empfang?

Fur die dortige Bergwacht an und erkundige Dich wie dort der
Handyempfang ist. Die wissen das.

Danke, guter Tipp. :smile:

Falls meine Fragen für jemanden blöd klingen, so möge man dies
entschuldigen, aber ich habe wirklich keine Ahnung, sondern
kann nur Mutmaßungen anstellen.

Macht nix :wink:

Danke für die Nachsicht. :wink:

Ansonsten ist ein Tötungsdelikt im hochalpinen Geländer immer
spannend - weil ein Mord dort oben eben nur schwer zu beweisen
wäre. Könnte ja auch ein Unfall gewesen sein - kommt
massenhaft vor und es gibt dann normalerweise nur einen Zeugen
(eben den Täter).

Die einzigen „Zeugen“ (na ja, auch net so wirklich, der Tote fällt ihnen mehr oder weniger vor die Füße) sind bei mir eine Gruppe von Murmelis (und der Großteil wird eigentlich von ihrer Sicht aus beschrieben, da es in erster Linie ein Tierkrimi ist. Eh klar, dass die schlauen Murmeltiere auch verstehen, was die Menschen sprechen. :wink:)

Erst ab der Hälfte kommen dann die Menschen, besser gesagt die frisch gebackene Witwe ins Spiel, die ihren Mann tot auffindet, und da wusste ich dann eben nicht, wen sie informieren soll, wer dann kommt und wie das genau abläuft. Aber dank deiner Informationen hat sich dieses Problem jetzt eh gelöst) Kurzzeitig hab ich mir auch die Frage gestellt, ob auch Hunde mitgenommen werden, um den eventuell noch anwesenden Täter zu finden, den Gedanken dann aber verworfen.

Jedenfalls danke noch einmal für die Zeit und die Mühe bezüglich der Beantwortung meiner Fragen bedanken! Du hast mir wirklich sehr geholfen!

Liebe Grüße
Nastassja.

Huhu,

hier noch mal eine Gegenauffassung:

Ein Gericht entscheidet nicht darüber, ob etwas Mord oder Totschlag sei, sondern die realen Umstände tun es. Das Gericht stellt es nur fest.

Ein Mord ist auch dann ein Mord, wenn er nicht als solcher erkannt wird.

Natürlich kann man in einer Kurzgeschichte von Mord und Mörder schreiben, unabhängig davon, was das Gericht dieser Geschichte dann sagt.

Levay

Ja, das stimmt
.

Ansonsten ist ein Tötungsdelikt …im hochalpinen Geländer… immer
spannend -

Immer gut dran festhalten!

Ein Mord ist auch dann ein Mord, wenn er nicht als solcher
erkannt wird.

Ein Mord ist es „nur“ wenn man einen Menschen tötet:

  • aus Mordlust
  • zur Befriedigung des Geschlechtstriebs
  • aus Habgier
  • heimtückisch oder grausam
  • mit gemeingefährlichen Mitteln
  • um eine Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
  • aus sonst niedrigen Beweggründen

Alles andere ist ein Totschlag.