Hallo, das kommt auf die Klinik und auf Deine Diagnosen an. Manche Erkrankungen und Kliniken (z.B. psychisch, psychosomatisch, Krebskliniken usw.) geben ohne Deine explizite Einwilligung keine Berichte weiter.
Wenn Du aber z.B. einen Antrag auf Pflegestufe oder Feststellung von Behinderungen stellst, gibst Du damit automatisch die Einwilligung (diese könntest Du zwar widerrufen, aber es ist ja grundsätzlich in Deinem Interesse, DASS diese Sachen an BESTIMMTE Stellen weitergegeben werden.)
Außerdem kann auch bei bestimmten Erkrankungen das Krankenhaus oder der Arzt auch sagen, daß dem Patienten (also Dir selbst) die Diagnose oder Prognose nicht mitgeteilt werden sollte - kann manchmal wirklich sinnvoll sein.
Geht dadrum, Die Agentur für Arbeit hat sich mit dem Medizinsichen Dienst die Befunden bzw will die sich anfordern , aber mein Arzt hat auch gesagt wir dürfen den Bericht nicht weitergeben
Aber hallo, in dem Bericht geht es um Dich. Du hast das Recht, zu entscheiden, wer den Bericht bekommen darf. Wenn Dein Arzt ihn nicht an die AfA weitergeben will, bitte ihn um eine Kopie für Dich selbst und gib ihn weiter.
Was bei den Ärzten und Kliniken oft reinspielt, wenn sie „verbieten“, einen Bericht oder Gutachten weiterzugeben, ist einfach Geld. Wenn die Agentur für Arbeit, das Versorgungsamt oder eine andere für Dich wichtige Stelle den Bericht nämlich selbst dort anfordert (mit Deiner Einverständniserklärung natürlich), können sie nämlich im Schnitt 20 Euro, Kopien und Porto dafür bekommen … leicht verdientes Geld.
Aber wie gesagt, es sind Berichte über DICH, also hast Du auch das Recht darüber!
Geht dadrum, Die Agentur für Arbeit hat sich mit dem
Medizinsichen Dienst die Befunden bzw will die sich anfordern
, aber mein Arzt hat auch gesagt wir dürfen den Bericht nicht
weitergeben
den
vom versorgungsamt habe ich heute schon zur sau gemacht geht der bericht weiter gibt es konsequenzen die gute rentenkasse rufe ich morgen auch an und frage nach
Hallo,
bin kein Experte, ich weiss nur, dass ich meine „eigenen“ Unterlagen einsehen darf und auch eine Kopie anfordern darf.
Es geht nicht klar bei Ihrer Anfrage hervor, für wen die Unterlagen sind…
Mit freundlichen Grüßen
V.M.