Berichtigung 1% AN

moin,

gesellschafter B hat in seiner lohnabrechnung seit ca. 2 jahren neben der 1% regelung noch fahrten wohnung-betrieb mit 0,03 % von ca. 800€ mtl. versteuert.

er fährt aber gar nicht in den betrieb, sondern betreibt nur in geringem umfang aquise im außendienst und hält die guten kontakte aufrecht.

wie wäre es technisch möglich diese sache zu berichtigen ? einfach mit der nächsten lohnabrechnung die letzten jahre berichtigen ?

ist es notwendig, dass der geschäftsführer das schriftlich bestätigt ?

danke gruß inder

moin,

gesellschafter B

  • dannkann es sich nur um eine GmBh handeln?

hat in seiner lohnabrechnung seit ca. 2

jahren neben der 1% regelung noch fahrten wohnung-betrieb mit
0,03 % von ca. 800€ mtl. versteuert.

er fährt aber gar nicht in den betrieb, sondern betreibt nur
in geringem umfang aquise im außendienst und hält die guten
kontakte aufrecht.

wie wäre es technisch möglich diese sache zu berichtigen ?
einfach mit der nächsten lohnabrechnung die letzten jahre
berichtigen ?

ist es notwendig, dass der geschäftsführer das schriftlich
bestätigt ?

danke gruß inder

mE sind die Bilanzen ja bereits festgestellt - was sagt denn der Stb dazu?

mE geht das nicht und warum fällt das erst jetzt auf?

E.

moin,

gesellschafter B

  • dannkann es sich nur um eine GmBh handeln?

richtig

ist es notwendig, dass der geschäftsführer das schriftlich
bestätigt ?

danke gruß inder

mE sind die Bilanzen ja bereits festgestellt - was sagt denn
der Stb dazu?

m.e. hat das nichts mit den bilanzen zu tun, denn es geht ja um einen sachbezug des arbeitnehmers, der in der lohnabrechnung berichtigt werden könnte…

der Stb sagt dazu noch nix, der fragt gerade bei www…

mE geht das nicht und warum fällt das erst jetzt auf?

E.

es fällt erst jetzt auf, weil die lohnabrechnungen extern erstellt werden.

gruß inder

Anmelde-Steuern stehen der Festsetzung unter Vorbehalt gleich. Die mLohnsteueranmeldungen können also verfahrensrechtlich geändert werden. technisch ist das problematisch und kann mit DATEV z. B. m. W. wahrscheinlich 1 Jahr zurück geändert werden. Also müßte das händisch geändert werden. Es empfiehlt sich, den Grund der Änderung offen zu legen, um nachfragen zu vermeiden oder abzukürzen.

Ich habe aber Zweifel, ob das materiell-rechtlich durchgeht. Denn die Vertriebler kommen ja üblicherweise mal zum Büro und fahren dann wieder nach Hause.

Und wenn er mit dem Wagen nie nach Hause fährt…wieso versteuert er dann überhaupt eine Privatnutzung? Oder kommt er nur von Dienstreisen nach Hause? Ich befürchte, dass die Verwaltung da erstmal Fahrten Dienstort-Wohnung vermutet und einen Beleg will, wenn man behauptet, solche Fahrten gebe es nicht…und nur ein Fahrtenbuch als Beleg anerkennen.

Anmelde-Steuern stehen der Festsetzung unter Vorbehalt gleich.
Die mLohnsteueranmeldungen können also verfahrensrechtlich
geändert werden. technisch ist das problematisch und kann mit
DATEV z. B. m. W. wahrscheinlich 1 Jahr zurück geändert
werden. Also müßte das händisch geändert werden. Es empfiehlt
sich, den Grund der Änderung offen zu legen, um nachfragen zu
vermeiden oder abzukürzen.

o.k. so dachte ich mir das auch…

Ich habe aber Zweifel, ob das materiell-rechtlich durchgeht.
Denn die Vertriebler kommen ja üblicherweise mal zum Büro und
fahren dann wieder nach Hause.

im prinzip ist er kein vertriebler. er bekommt ein gehalt dafür, dass er bei gründung der gesellschaft seine kontakte spielen hat lassen und diese eben pflegt.

Und wenn er mit dem Wagen nie nach Hause fährt…wieso
versteuert er dann überhaupt eine Privatnutzung?

die privatnutzung versteuert er grundsätzlich mal, weil er den wagen eben auch privat nutzt. die fahrten whg.bestrieb wurden dann eben mit der 15 tage geschichte angesetzt, ohne groß darüber nachzudenken. der bfh hat ja die 15tage grenze auch erst ende 2008 gekippt und auf die ermittlung der tats. verhältnisse im einzelfall abgestellt. (28.08.08, BStBl II 09, 280)

Oder kommt er
nur von Dienstreisen nach Hause? Ich befürchte, dass die
Verwaltung da erstmal Fahrten Dienstort-Wohnung vermutet und
einen Beleg will, wenn man behauptet, solche Fahrten gebe es
nicht…und nur ein Fahrtenbuch als Beleg anerkennen.

da besteht dann erklärungsbedarf, das gebe ich zu…

gruß inder