Hallo, folgendes Problem liegt vor (laut Übungsklausur für eine Steuerprüfung , Daten sind aktualisiert):
Die Firma hatte am 15.02.11 Vorsteuerprüfung für 2008 bis 2010. Am 10.02.11 hatte man die Ust-VA für das 4. Quartal 2010 abgegeben. Jetzt müsste man 2 Mietverbindlichkeiten inkl. Vorsteuer korrigieren für das 4. Quartal 2010, woraus sich eine Nachzahlung ergeben würde. Darf man das jetzt während des Prüfungszeitraums (ein Prüfbericht ist noch nicht angekommen), da der Prüfer ja die berichtige Anmeldung berücksichtigen müsste oder liegt dann eine Steuerhinterziehung vor, sollte man den Prüfer mal dazu befragen? Theoretisch, wenn keine Prüfung gewesen wäre hätte man ja ganz legitim eine Berichtigung vornehmen können oder?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
Kann mir denn niemand weiterhelfen?