hallo,
ich hab da mal ne frage zum Berichtsheft…
man sagt ja immer, dass ein Berichtsheft ein art Tätigkeitsnachweis ist.
aber gehören da auch dinge rein, die man zwar nicht selbst gemacht hat, es einem aber gezeigt wurde??
lg Schoko- junkie
hallo,
ich hab da mal ne frage zum Berichtsheft…
man sagt ja immer, dass ein Berichtsheft ein art Tätigkeitsnachweis ist.
aber gehören da auch dinge rein, die man zwar nicht selbst gemacht hat, es einem aber gezeigt wurde??
lg Schoko- junkie
Die Teilnahme an einer Unterweisung ist doch eine Tätigkeit.
Du kannst es im Berichtsheft z.B. so schreiben:
Unterweisung in … erhalten.
Grüße
Vielen Dank!
Jetzt weiß ich bescheid.
Grüße
Hi Schoko-Junkie!
ich hab da mal ne frage zum Berichtsheft…
man sagt ja immer, dass ein Berichtsheft ein art
Tätigkeitsnachweis ist.
aber gehören da auch dinge rein, die man zwar nicht selbst
gemacht hat, es einem aber gezeigt wurde??
Im Berichtsheft berichtest du davon, was du in deiner Ausbildung gemacht und gelernt hast. Da sind die Dinge, die man dir erklärt hat, besonders wichtig.
Du solltest dir über eines im Klaren sein: Im Berichtsheft steht, ob du alles gelernt hast, was du in deiner Ausbildung lernen sollst. Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestehst, weil dir gewisse Dinge nicht beigebracht wurden, kannst dies du mithilfe des Berichtsheftes beweisen und Entschädigung einklagen. Hat’s bei uns bei den Friseusen schonmal gegeben.
Also unterschätze nicht den Wert, den das Berichtsheft für dich mal haben kann.
LiebeGrüßeChrisTine