Berlin: Gartenpforte nach außen öffnend möglich

Hallo,

ist es in Berlin möglich die Gartenpforte nach außen öffnend zu bauen?
Gibt es da Gesetze, die dagegen sprechen? In der Bauordnung von Berlin habe ich nichts gefunden.

Das einzige was „dagegen“ spricht, ist doch nur der Fakt, dass man zum Betreten des Grundstücks, einen Schritt zurück machen muß. Aber sonst?
Es existiert kein wirklicher Gehweg. Direkt vor dem Zaun (auf das Haus schauend) ist Straßenland - kein Gehweg.

Danke und bis dann
Dennis Adler

Hallo,

leider kann ich dazu nichts sagen, da ich die einschlägigen Rechtsgrundlagen nicht kenne.
Tipp: einfach mal beim Bauordnugsamt nachfragen!

Gruß Wolfgang

Hallo, tut mir leid, da kann ich nicht weiter helfen.

Sorry,
aber da bin ich leider kein Experte!!??

Grüße,
strucki

Hallo,
mir wurde deine Frage zugeleitet, aber mit der Wegeordnung in den Kommunen kenne ich mich nicht aus.
Tut mir leid.

Hallo,

ist es in Berlin möglich die Gartenpforte nach außen öffnend
zu bauen?

Hallo Dennis

danke für Deine Anfrage.

Leider bin ich hier überfordert, allein schon wegen der Entfernung.

Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum www.123recht.net/forum unter Nachbarrecht / Button rechts oben zu stellen. Vorher bitte anmelden. Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Du es rechtsgenau wissen willst, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter: www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Viel Glück

kraroma

Leider kann ich hier nicht helfen.

mfg Warnecke

Hallo Dennis Adler,

ob es in Berlin spezielle Regelungen gibt, können ihnen nir die dortigen Behörden beantworten. Satzungen für Kleingärten oder Grundstückszuwegungen / -fahrten könnten dort erlassen worden sein.

Wenn der Ausgang direkt auf die Straße mündet, dann kann eine einschwenkende Tür den Verkehr beeinträchtigen.

Weiter kann man ohne Kenntnis der Ortslage und div. Nutzungen nicht sagen… wirklich, es ist besser vor Ort nachzufragen.

Viele Grüße
Conny

Hallo Dennis,

das kann ich nicht beantworten, da diese Frage nicht in mein Fachgebiet fällt.

MfG
der Verkehrsexperte

Hallo,

damit kenne ich mich nicht aus, hat aber auch nichts mit Verkehrsrecht zu tun.

Gruß
Chris