ist es in Berlin möglich die Gartenpforte nach außen öffnend zu bauen?
Gibt es da Gesetze, die dagegen sprechen? In der Bauordnung von Berlin habe ich nichts gefunden.
Das einzige was „dagegen“ spricht, ist doch nur der Fakt, dass man zum Betreten des Grundstücks, einen Schritt zurück machen muß. Aber sonst?
Es existiert kein wirklicher Gehweg. Direkt vor dem Zaun (auf das Haus schauend) ist Straßenland - kein Gehweg.
Leider bin ich hier überfordert, allein schon wegen der Entfernung.
Ich würde Dir vorschlagen, diese Frage in dem Forum www.123recht.net/forum unter Nachbarrecht / Button rechts oben zu stellen. Vorher bitte anmelden. Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Du es rechtsgenau wissen willst, mit einem minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter: www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.
ob es in Berlin spezielle Regelungen gibt, können ihnen nir die dortigen Behörden beantworten. Satzungen für Kleingärten oder Grundstückszuwegungen / -fahrten könnten dort erlassen worden sein.
Wenn der Ausgang direkt auf die Straße mündet, dann kann eine einschwenkende Tür den Verkehr beeinträchtigen.
Weiter kann man ohne Kenntnis der Ortslage und div. Nutzungen nicht sagen… wirklich, es ist besser vor Ort nachzufragen.