Berlin Parkraumbewirtschaftung Fehler

Hallo Rechtsexperten,

ich habe hier eine (finde ich) aktuell interessante Frage: im Berlin Prenzlauer Berg giibt es seit dem 01. 10. 2010 eine Parkraumbewirtschaftung (finde ich gut, ehrlich, endlich Parkplätze für Anwohner:smile: Erstaunlich fand ich, das der Zeitraum der Bewritschaftung auf den Automaten in Deutsch von Montag bis Samstag, 9-24 Uhr angegeben wird, auf Englich aber Montag bis Freitag von 9-24 Uhr, also einen Tag weniger. Ich habe spaßeshalber angerufen in Düsseldorf (da sitzt das PRB-Unternehmen oder das Call Center wohl), die waren überrascht, ist ein Fehler, werden also dann demnächst ausgetauscht.

Frage: ist bis dahin das Parken für alle am Samstag aufgrund dieses Fehlers frei?

ich freue mich auf eure Antworten :wink:

Tom

Hallo Tom,
bedanke mich fuer die Ehre, Dir antworten zu duerfen.
Meine Meinung ist:
Ja, eben aufgrund dieses gemeinen Fehlers (nicht auf die Beduerfnissen der Buerger richtig aufgepasst!), sollte das Parken fuer alle bis dahin am Samstag frei sein. Das waere fair und nett :smile:)

MfG,
Mitko Jovanov
[email protected]

Frage: ist bis dahin das Parken für alle am Samstag aufgrund
dieses Fehlers frei?

Hallo!

Also ich würde jetz erstmal aus dem Bauch heraus sagen ja… denn woher solltest du denn wissen, dass das ein Fehler ist ;o) und welche Zeit nun stimmt?! Ich nehme auch an, dass die Behörde bis das bereinigt ist in diesem Gebiet die Politessen etwas zurückhaltender zum Einsatz kommen lässt. Falls ich dazu noch was gegenteiliges finde, werd ich das auf jeden Fall noch dazu posten…

LG

Hallo Tom,
da ich aus Potsdam bin, kann ich Dir bei Deiner Frage leider nicht behilflich sein

Gruß Frank

Hallo Tom,
zum einen: Prima, daß Du mal wieder auf die Fähigkeiten unserer Verwaltungsbamten hingewiesen hast.
Wie ich zudem gelesen habe, sind sogar nicht einmal Parkuhren in hinreichender Anzahl aufgestellt worden; „ein längerer Fußweg zum nächsten Automaten und zurück“ wird für zumutbar gehalten.
Entscheidend für die Beurteilung der Rechtslage in Berlin ist aber stets, was im „Gesetz- und Verordnungsblatt“ veröffentlicht wurde.
Liegt mir z.Zt. nicht vor, aber da steht mit Sicherheit:
„…von Montag bis Sonnabend…“ drin.
Und das gilt (leider).
Irrtümer in Übersetzungen begründen nun mal keinen Rechtsanspruch (nochmal leider).
Nimm’s nicht tragisch, würde raten, Deine Erkenntnis mal an die Presse weiterleiten.
Gruß
Schiebedach

Kann Dir leider nicht helfen.
Gruß, Tramon