Berliner Kleingartengesetz

In einer Garten Sparte im Land Brandenburg ist es in Mode gekommen Kaminöfen zu betreiben. Allerdings ist dieses nur den Vorstandsmitgliedern gestattet. Das gemeine Volk darf die teureren Gas oder Elektro Öfen benutzen.
Wie können die „normalen“ Pächter zu dem gleichen Recht gelangen?

Hallo erst einmal,

Wieso nun eine Frage zum Berliner Kleingartengesetz?

Vorstände dürfen alles - wirklich. Für Vorstände von Kleingärten gelten schon immer gesonderte Bestimmungen. Die dürfen sogar kostenlos Zug fahren und brauchen keine GEZ zu bezahlen.

Christian

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