Hallo allerseits,
ich hätte mal diverse Fragen, wie genau die Gesamtelternvertretung (GEV) an Berliner Schulen ihr Vertreter für die einzelnen Gremien zu wählen hat. Vielleicht könnt ihr mir helfen?
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Im Berliner SchulG heißt es in §90 (2) „Die GEV wählt aus der Mitte ihrer stimmberechtigen Mitglieder […]“. Wer ist denn „stimmberechtigt“? Ich dachte immer, dass sind die gewählten Elternvertreter sowie auch deren Stellvertreter insofern der entsprechende eigentliche Vertreter abwesend ist.
Im Protokoll-Vordruck zu den Wahlen steht aber „Stellvertretende KlassenelternsprecherInnen können als AbwesenheitsvertreterInnen aktiv wählen, sich aber nicht wählen lassen.“ Sind solche Abwesenheitsvertreter nun „stimmberechtigte Mitglieder“ oder nicht? -
In §90(2) werden verschiedene Vertreter für Gremien gewählt. Handel es sich dabei um eine bloße Aufzählung oder müssen die Vertreter für die Gremien genau in dieser Reihenfolge gewählt werden? Oder darf man auch erst mal die SK wählen und später die/den ElternsprecherIn.
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In §116 (1) heißt es, dass die Wahlen geheim sind und offen erfolgen können, wenn alle damit einverstanden sind. Wenn nun aber genau die Anzahl an Kandidaten antritt, wie es Positionen zu besetzen gilt, dann kann man im Grunde doch davon ausgehen, dass genau diese Personen auch alle gewählt werden. Schließlich benötigt dann ein Kandidat zur Wahl nur eine einzige Stimme und das kann ja die eigene sein. Ist es dann notwendig die Wahl durchzuführen? Oder können die Kandidaten schlicht als „gewählt“ angesehen werden?
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Gemäß §117 (3) sollen in allen Gremien Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sein.
Wie aber, soll man dies bei einer geheimen Wahl denn bitte schön hinbekommen?
Und wenn z.B. für die zwei Plätze im Bezirkselternausschuss 3 Frauen und ein Mann kandidieren, muss dann der Mann im Sinne dieses Paragraphen als „gewählt“ gesetzt werden? -
Geheime Wahl: Im Gegensatz zur Bundestagswahl, ist hier die Vorbereitungszeit ja deutlich reduziert. Oft werden die Kandidaten für die Gremien ja in der ersten GEV-Sitzung gefunden und so gleich gewählt. Es wird also schwierig, genormte Wahlzettel bereit zu halten, auf denen die Kandidaten alle schön gleich aufgedruckt sind, zum Kreuzchen machen. Gibt es hier nähere Vorschriften, wie genau so eine geheime Wahl durchzuführen ist?
Lässt man z.B. jeden Wähler einen Namen auf einen Zettel schreiben, wird bei einem Schreibfehler die Stimme ungültig?
Besten Dank für Eure Hinweise
Zwergenbrot