Berliner sozialticket: nur gültig mit berlin pass?

berliner sozialticket bvg: nur gültig mit berlin pass? oder auch mit SGBII Bewilligungsbescheid?

Bekannter fuhr ohne Berlinpass nit bvg und wurde „herausgewunken“ und mit schwarzfahr-anzeige bestückt.
Er hatte allerdings seinen Bewilligungsbescheid SGBII dabei. Der muss doch viel gewichtiger sein als olle Berlin-Pass.
Er hatte auch Ausweis dabei (wg Passbild)
Wer weiss was ?

Tut mir leid, da habe ich keine Ahnung…

Beste Grüße,
N.

Kann ich leider nix zu sagen, weiß nicht mal, was nen Berlinpass ist. Aber die Kontrolleure haben öfter mal keine Ahnung, dann muss man das entsprechende Dokument halt beim BVG-Büro vorlegen.

Tut mir leid, da bin ich leider überfragt.
Wenn nichts weiterhilft würde ich einfach mal bei der BVG direkt nachfragen.
MfG
Kay

Guten Tag,

leider kenne ich mich hier nicht aus. Am Besten Ihr Bekannter geht zur Geschäftsstelle der BVG und klärt dies dort. Die Mitarbeiter dort können so eine Anzeige auch wieder zurück nehmen. Die Leute die kontrollieren lassen leider nicht mit sich reden. Ich wermute die müssen eine Mindestanzahl an Anzeigen bringen. Anderes ist dieses kundenunfreundliche Verhalten nicht zu erklären.
Ich hatte meine Monatsticket noch nicht getauscht gehabt und hatte nur die alten Tickets dabei. Ich habe dies dann mit der zentralen Geschäftsstelle geklärt und braucht dann nur noch eine geringe Bearbeitsgebühr zahlen. Aber ich denke die Mitarbeiter dort können auch ganz auf die gebühr verzichten, wenn man höflich fragt.

Mit freundlichen Grüßen
D.Pietrzok

man kann erst gegen vorlage des berlin passes ein sozialticket erwerben.
wenn du den pass verlierst bzw nicht bei dir trägst, kann es sehr gut sein, dass man dich der bürokratie wegen aus der bahn zerrt. und du dann immerhin noch 7 euro bezahlen musst, damit irgend ein hans sich darum kümmert, dass die 40euro strafe fallen gelassen werden.

Hallo.
Da kann ich gar nicht weiterhelfen. Tut mir leid.
Hendrik

damit kenne ich mich nicht aus.
Aber es gibt eine Interessengemeinschaft Fahrgast.
Einfach mal googeln und die fragen.

sorry, keine ahnung.
tschuess,
rainer

deutschland ist ein land der regeln. aber auch der hilfe (wer was beantragt kriegt es auch idr schnell)

Das Berlin-Ticket S besteht aus einer Kundenkarte oder - neu ab 1. Januar 2009 - dem „berlinpass“ mit Lichtbild und Gültigkeitsbefristung und dem Wertabschnitt für den jeweiligen Gültigkeitsmonat. Nur beides zusammen gilt als Fahrausweis für die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin.

http://www.bvg.de/index.php/de/3786/name/Tarifuebers…

ohne den pass fahren is also wie ein ticket kaufen und es nich abstempeln. rechtlich gesehen ist er „dran“

ich rate:
berlinpass holen!!
damit zur bvg latschen
REUE ZEIGEN!!!
dann kommt man ggf mit nem zehner davon (das is die verwarnung anstelle des busgeldes)

ciao

der berlinpass is btw gold wert ua

http://www.berlin.de/sen/kultur/presse/3euro.html

ps die kontros arbeiten auf provision. allet klar? :smile: