Berliner testamanet anfechten

Hallo,
Eltern haben ein Berliner Testament handschriftlich verfasst. Die Mutter ist verstroben und beiden Töchter fordern nun Ihren Pflichtteil der verst. Mutter ein.
Ist es richtig, dass er für jeden von Ihnen 1/16 des ges. Erbes beträgt?
Danke im voraus für eine Antwort.
Th. Röhlke

Hallo Laura120,
das ist nicht richtig. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das gemeinsame Vermögen der beiden Eheleute wird durch zwei geteilt. Eine Hälfte gehört dem Ehemann, die andere der verstorbenen Ehefrau. Von dieser Hälfte erbt der Ehemann die Hälfte - also ein Viertel. Die Kinder jeweils die Hälfte des verbleibenden Viertels - 1/8. Davon die Hälfte ist der Pflichtteil - also 1/16 des Gesamtvermögens.
florestino