Berliner Testament

Ich habe folgende Frage:

A und B haben ein Berliner Testament abgeschlossen C ist Nacherbe des Letztversterbenden. Nun ist A bereits verstorben und erhält nach seinem Tod eine Erbschaft von einem entfernenten Verwandten zugesprochen. Da er ja nun selbst nicht mehr lebt, wer tritt nun diese Erbschaft an. Entweder B (in diesem Fall die noch lebende Ehefrau des verstorbenen A) oder das als Nacherbe eingesetzte Kind der beiden C.
Gilt ein Berliner Testatment nur für die Werte, die beim Tod des Ersten schon bestanden?

Vielleicht kann hier jemand helfen? Vielen Dank!

Hallo Neshawa,

wenn der Erbe bereits verstorben ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Es kommt also darauf an, welche Nachkommen es sonst noch gibt. Das wird aus der Frage nicht deutlich.

Gruß!

Horst

Tote können nicht erben. Erben ist eine Momentsache und keine Dauereinrichtung.
War der Tod des Erblassers vor dem Tod von A, fliest das Erbe in das Berliner Testament. War der Tod erst nach dem Tod von A, geht es ganze normal in der Erbfolge weiter. Der vom Berliner Testament in Gang gesetzte Ablauf ist auf den Moment des Todes A fixiert. Aber ianal

vnA