Hallo, darf in einem Berliner Testament auch ein Absatz stehen, daß bei Verkauf einer vorhandenen gemeinsamen Eigentumswohnung durch den Überlebenden der 50%ige Anteil am Erlös nicht ausgegeben werden darf, sondern für einen Erben (Kind aus anderer Ehe)aufgehoben oder angelegt werden muß? Oder ist das dann eine Erbvertragsangelegenheit?
Danke für eine Antwort!
3-Enkel
Hallo, darf in einem Berliner Testament auch ein Absatz
stehen, daß bei Verkauf einer vorhandenen gemeinsamen
Eigentumswohnung durch den Überlebenden der 50%ige Anteil am
Erlös nicht ausgegeben werden darf, sondern für einen Erben
(Kind aus anderer Ehe)aufgehoben oder angelegt werden muß?
Ja, es gilt absolute „Vertragsfreiheit“. Hier liegt ein Fall von unbefreitem Vorerbe des Längstlebenden vor, der das ehemals gemeinsame Vermögen entsprechend zu verwalten hat.
Oder ist das dann eine Erbvertragsangelegenheit?
Erbverträge sind „Testamente“ Unverheirateter, Testamente können nur von Verheirateten gemacht werden.
Danke für eine Antwort!
3-Enkel
Gerne, HTH
G imager