Berliner Testament

Hallo,

die Großeltern haben vor einigen Jahren ein Testament mit der Berliner Klausel verfasst .Nach dem Tod des ersten Ehepartners geht das Erbe des Verstorbenen nur an den lebenden Ehepartner weiter .
Grundsätzliche Frage :Muss Großmutter selbst das Amtsgericht über den Tod verständigen oder werden sie von anderen Behörden automatisch informiert ?
Werden die Abkömmlinge auch automatisch über das Testament und dessen Inhalt informiert oder erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners ?

Vielen Dank schonmal

Hallo,

das kommt ausschließlich darauf an, ob das Testament öffentlich beim Amtsgericht verwahrt war, oder nicht. Von einem privat verwahrten Testament weiß das Amtsgericht zunächst gar nichts. Daher gibt es die gesetzliche Pflicht ein nach dem Todes des Verfassers aufgefundenes Testament dem Nachlassgericht zuzusenden. Dieses eröffnet es dann, und informiert alle benannten Erben (Kopie plus blauer Zettel mit Hinweisen) aber auch alle diejenigen, die nach gesetzlicher Erbfolge berufen wären, und durch das Testament betroffen sind. Also insbesondere die Kinder im Falle eines Berliner Testaments im ersten Erbfall.

Die ggf. enterbten gesetzlichen Erben erhalten so die Möglichkeit ggf. ihren Pflichtteil geltend zu machen. Alle Betroffenen haben nach Kenntnis des Testaments Möglichkeit ggf. hiergegen vorzugehen.

Gruß vom Wiz