Berliner Testament

Wir haben ein sog. „Berliner Testament“. Nun möchten wir es dahingehend ändern/modifizieren, dass unsere Kinder notariell auf das Pflichtteil beim Tod des Erstversterbenden verzichten. Das Problem dabei ist, dass eines unserer Kinder noch nicht volljährig ist. Die bereits volljährigen Kinder sind einverstanden und würden eine entsprechende Verzichtserklärung abgeben. Das minderjährige Kind (fast 16 Jahre) möchte sich nicht festlegen, ist aber damit einverstanden, sich einer Vormundschaftsgerichtsentscheidung (? oder wer ist zuständig?) zu unterwerfen. Welche Schritte müssen wir jetzt unternehmen (Vormundschaftsgericht oder Jugendamt oder was?). Haben wir da überhaupt eine Chance, dass ein Minderjähriger eine solche Verzichtserklärung abgeben (lassen) kann? Gruß Gisela

Viel zu kompliziert
Nicht so viele Kompliziertheiten in die Welt setzen. Besser eine Strafklausel in das Testament einbauen: Wer nach dem Tode des Erstversterbenden einen Pflichtteil fordert, ist enterbt.

Berliner Testament sollte man besser nicht machen, wenn man viel zu vererben hat; man zahlt auf dasselbe Gut zweimal Erbschaftssteuer.

  • Django -
    der nur zufällig mal hier war

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