Berliner Testament

Liebe/-r Experte/-in, mein Mann (62J.) und ich (47J) möchten ein Berliner Testament verfassen. Wie würde das in unserem Fall aussehen, wenn mein Mann vor mir stirbt? Er hinterlässt aus 2 vorigen Ehen 3 Kinder, ich habe aus einer vorigen Ehe 2 Kinder und wir haben ein gemeinsames Kind. Wie würde sich das in Bezug auf unser gemeinsames Haus und Konten auswirken? Da mein Mann nicht möchte, dass ich gezwungen wäre, das Haus zu verkaufen, da ich vermutlich seine Kinder ausbezahlen müsste, haben wir uns eben zu diesem Berliner Testament entschlossen. Ausserdem habe ich gehört, dass ich im Falle eines Verkaufes das Einverständnis seiner Kinder einholen müsste. Stimmt das? Oder kann ich als Alleinerbe über den Nachlass frei verfügen? Auch über Erspartes etc.? Und was muss unbedingt Inhalt des BT sein bzw. wie sieht ein „perfektes“ Berliner Testament aus? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Bis dahin freundliche Grüsse, Martina

Gern will ich versuchen zu helfen. Vorweg aber folgendes: Auf diesem Wege Empfehlungen für ein Testament zu geben, wäre leichtfertig, unseriös und nicht verantwortbar. Die persönlichen Situationen müssen zunächs abgefragt und dann bei der Textabfassung nach Abwägung aller künftigen Eventualitäten, Wünsche und Vorstellungen Berücksichtigung finden. Was Sie schreiben reicht dafür bei weitem nicht!
Ich rate, zumindest einen erfahrenen (also älteren !!) Notar zu konsultieren. Die Kosten sind im Endergebnis meist günstiger, als wenn Sie nur ein privates T. errichten. In Ihrer Situation ist eine Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) dringend nötig, wenn späterer Streit und Probleme für den Überlebenden weitgehend vermieden werden sollen. Hierfür könnte ich Ihnen mehrere Alternativen aufführen, aber alle sind mit Vor- und Nachteilen für den einen oder anderen Beteiligten (je nach Sichtweise und Sicherheitsbedürfnis !!) verbunden. Für die Auswahl dieser würden Sie wiederum neuen Rat benötigen … Das „perfekte Testament“ gibt es nicht! Schon deshalb nicht, weil die Zukunft nicht perfekt kalkulierbar ist.-
Übrigens: Das genannte Testament schützt den Überlebenden nicht vor den Geldforderungen aus den Pflichtteilsansprüchen. Hiergegen kann -und das empfehle ich zu versuchen- ein notarieller Pflichtteilsverzicht der Kinder helfen. Ohne Gegenleistung wird er allerdings wohl nicht zu erlangen sein. Für den Verzichtenden könnte gelten: Lieber einen Spatz in der Hand, als eine Taube auf dem Dach. Denn der Überlebende kann über den Nachlass frei verfügen. Die sogenannten Schlußerben müssen sich mit dem „Rest“ zufrieden geben.–
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus dem Norden Niedersachsens
H.Gintemann