Berliner Testament

Lieber Experte,

Ich habe hier folgenden Fall.

Ein Ehepaar hat ein Berliner Testament (Ehegattentestament) abgeschlossen. Nach dem Tot des Ehemanns erscheint ploetzlich ein zweites Testament von ihm in dem er einer dritten Person einen gewissen Anteil des Vermögens (welchen? seines oder des gesamten?) vermacht.

Ist das mit einem solchen Ehegattentestament ueberhaupt moeglich? Meinem Verstaendnis nach ist dies nicht moeglich ohne den anderen Ehepartner zu informieren. Oder kann das variieren?

Vielen Dank fuer ihre Hilfe!
Nora

Hallo,
ein gemeinsam gemachtes Testament kann auch nur gemeinsam geändert werden, oder aber einer der beiden Eheleute muss per öffentlicher Zustellung von seiner Verfügung zurücktreten.
Wenn das nicht der Fall ist, ist die geänderte Verfügung ungültig.
mfg
PB

Hallo Polly, das Berliner Testment,ist gültig,das kann nur von beiden geändert werden.

Gruß das Schattengras

Hallo Polly,

es tut mir Leid, aber hierbei kann ich leider nicht wieterhelfen.

Gruß
Pasha

Hallo Pollly, bei der Gültigkeit eines Testamentes ist unter anderem ausschlaggebend, wann das letzte Testament verfaßt wurde, dieses hebt dann die Gültigkeit des vorigen Testamentes auf.
Herzliche Grüße
petit

Hallo,
das kann man nicht beantworten ohne den genauen Wortlaut des Testaments zu kennen.Das Nachlassgericht wird bei der Eröffnung beider Testamente auslegen, was der Wille des Erblassers war.

Hallo guten Tag
ich kann mir auch nicht vorstellen das ein Testament was ein Partener noch mal alleine macht wirkung hat, wenn schon zuvor ein Berliner Testament gemacht wurde, da müssen sie sowieso noch mal einen Fachmann fragen oder auch auf den Nachlassgericht nachfragen.
wünsch ihnen alles gute

An das Gemeinschaftliche Testament war der Verstorbene gebunden. Diese Bindung hätte er durch einen Widerruf aufheben können. Er hätte dem anderen Ehepartner gegenüber erklärt werden müssen. Anders ist es allerdings, wenn in dem T. der jederzeitige Widerruf vorbehalten worden war, oder wechselbezügliche Verfügungen nicht getroffen worden sind (wie z.B. die gegenseitige Erbeinsetzung, oder die Erbeinsetzung gemeinsamer Kinder).

hallo,

soweit ich weiß, ist ein solchers Testament welches nach dem Berliner Testament abgeschlossen nicht wirksam, da ein Berliner Testament nur gemeinsam abgeändert werden kann.

Selbst wenn 1er der Partner, welche das Berliner T. abgeschlossen haben, verstorben ist, kann das BT nicht mehr geändert werden.

Es ist ein gemeinsames (wie der Name schon sagt Gemeinsam ) und auch nur so kann es geändert werden.

Gruß

Hallo Nora,
meines Wissens nach nicht, denn im Ehegattentestament wird ja gemeinsam über den letzten Willen entschieden, das ist der Sinn daran.Ansonsten hätte ja das Ehegattentestament seinen Sinn verfehlt.
Lieben Gruss von ninja

hier in dem link ist alles perfekt erklärt:wink:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/testament-13…

Ohne notariell beurkundeten Widerruf und Zustellung an den Ehepartner ist ein später von nur einem Ehegatten errichtetes Testaament unwirksam.

hallo nora,
leider kann ich zu dem berliner testament keine auskunft geben, da ich mich damit nicht auskenne, sorry.
lg sicha

Das Berliner Testament hat gültigkeit, auch dann wenn das zweitaufgetauchte Testament ein späteres Datum trägt.
Ein Berliner Testament kann nachdem ein Verfasser davon verstorben ist vom Überlebenden nicht einseitig geändert werden.

ist jederzeit möglich, amtsgericht und nachlassverzeichnis, das du weißt, was übereignet wurde.

Kommt drauf an, was im Berliner Testament vereinbart wurde? Wenn da drin steht, dass man das Testament bezüglich seiner Erbfolge abändern kann, ohne zu informieren, ist das legitim.

Ich weise noch darauf hin, dass das neueste Testament nur greift und nicht das älter.

LG aus Stuttgart

Ist das mit einem solchen Ehegattentestament ueberhaupt
moeglich? Meinem Verstaendnis nach ist dies nicht moeglich
ohne den anderen Ehepartner zu informieren.

Deine Ansicht ist richtig. Soweit zu Lebzeiten kein wirksamer Widerruf erfolgt ist, bleibt das Ehegattentestament bindend und das weitere Testament ist nichtig.

ml.

Ergänzung: Wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt, kann er neu und unabhängig vom gemeinschaftlichen Testament testieren.

Einige der hier geäußerten Meinungen sind geradezu abwegig falsch. Es wäre sehr hilfreich, wenn einige, die sich fälschlicherweise als Experten fühlen, nicht mehr melden würden!!!

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Erbrecht.

Ob der überlebende Ehegatte noch die Möglichkeit hat wirksam ein späteres Testament zu errichten, hängt davon ab, ob das frühere gemeinschaftliche

  • insoweit - bindend geworden ist.

Das läßt sich nicht so pauschal sagen, sondern ist vor allem eine Frage der Auslegung des Testaments.

Wenn Sie mich beauftragen, bin ich gerne bereit zu prüfen, ob das spätere Testament wirksam geworden ist.

Weitere Hinweise finden Sie auch unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
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http://www.dr-erbrecht.de