Berliner Testament

Hallo Leute,
kann mir jemand den Text eines Berliner Testaments mailen?

Vielen Dank

Gisela

Hallo Leute,
kann mir jemand den Text eines Berliner Testaments mailen?

Hello Gisela!

Hier dies:

Berliner Testament - Einheitslösung

Gemeinschaftliches Testament

Hiermit setzen wir, die Eheleute Ralf und Heike Schumacher, geb. Sand, uns gegenseitig als (Voll-) Erben ein. Erben des Letztverstorbenen sollen unsere Söhne Hermann und Jörn Schumacher sein.

Sollte eines unserer Kinder nach dem Tode des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil verlangen, so erhalten die anderen Kinder, die keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht haben, in Höhe ihrer gesetzlichen Erbteile nach dem Ableben des erstversterbenden Elternteils Vermächtnisse, die ihnen aufschiebend bedingt mit dem Tod des überlebenden Elternteils anfallen und ebenfalls mit dessen Tode fällig werden. Abkömmlinge von Kindern, die den Pflichtteil geltend gemacht haben, sind nicht vermächtnisberechtigt.
Oder:
Verlangt eines unserer Kinder aus dem Nachlass des zuerst Versterbenden seinen Pflichtteil, so soll es nach dem Tode des zuletzt Versterbenden auch nur den Pflichtteil aus dessen Nachlass erhalten.

Pflichtteilsansprüche unserer gemeinsamen Abkömmlinge sollen erst in 30 Jahren nach dem Tod des zuerst versterbenden Ehegatten verjähren.

Sämtliche Bestimmungen dieses Testaments sind, soweit nicht anders bestimmt, wechselbezüglich. Sie können daher nur gemeinschaftlich geändert oder durch Widerruf beseitigt werden.

Den Wert unseres zusammengerechneten, derzeitigen reinen Vermögens geben wir mit … EUR an.

Köln, den …
Unterschriften Ralf Schumacher, Heike Schumacher

======

Hinweise für die Benutzung des Mustervertrags / -formulars:
Das Musterformular/der Mustervertrag soll eine Anregung dafür bieten, wie eine typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Der Verwender sollte aber jeweils im Detail prüfen, ob seiner Interessens- und Lebenssituation in den entsprechenden Formulierungen tatsächlich Genüge getan wird oder ob eine individuelle Überarbeitung notwendig ist. Geschieht das nicht und werden die mit … versehenen Stellen nicht ausgefüllt, so gilt die gesetzliche Regelung oder der Vertrag kann unvollständig und damit uU ganz oder teilweise nicht wirksam zustande gekommen sein. Soweit der Wortlaut des Musters für den jeweiligen Einzelfall nicht zutrifft, müssen bei Abschluss des Vertrages die entsprechenden Stellen gestrichen, geändert oder ergänzt werden. Das Muster ist als Individualvereinbarung konzipiert. Bei mehrfacher Verwendung können sich erhebliche gesetzliche Einschränkungen ergeben. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass für bestimmte Rechtserklärungen und Verträge die notarielle Beurkundung als Wirksamkeitsvoraussetzung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Anwalt-Suchservice GmbH hat diesen wie auch die weiteren Internet-Musterverträge und -Formulare mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt, kann aber naturgemäß für die Auswirkungen bei der Anwendung im Einzelfall keine Haftung übernehmen.

Gruss
zapriano

HAllo,

sicher gut gemeint, trifft die Sache aber nicht ganz. Dass „echte“ Berliner Testament sieht nur die gegenseitige Erbeinsetzung vor. Dein Formularentwurf ist noch um die so genannte Jastrowsche Formel erweitert, die eine Sanktion für Erben vorsieht, die im ersten Erbfall den Pflichtteil verlangen. Diese ist hier sogar in der erweiterten Form benutzt, indem nicht nur für diesen Fall die Enterbung auf das Pflichtteil für den zweiten Erbfall vorgesehen ist, sondern zudem auch noch aufschiebend bedingte Vermächtnisse ausgesetzt werden. Hierdurch erhöht sich die Differenz zwischen Pflichtteil und Erbe als weiterer Anreiz auf den Pflichtteil im ersten Erbfall zu verzichten.

BTW: Wer glaubt, das Berliner Testament sei eine Universallösung (mit oder ohne Jastrowsche Klausel), irrt gewaltig! Bei hohen Vermögen kann dies den Weg in den Ruin der Erben vorprogrammieren, bzw. zur Erbvernichtung führen, da ggf. hohe erbschaftssteuerpflichtige Vermögen zwei mal vererbt werden und somit zwei mal steuerpflichtig sind. Testamente gehören in die Hand von Fachleuten! Alles andere ist höchst gefährlich!

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]