Hallo,
folgendes würde mich mal interessieren, ein wenig komplex aber ich denke nicht selten oder ?
Ein Mann ist geschieden und hat aus dieser Ehe eine Tochter.
Er heiratet das 2. mal und diese Frau kauft sich ein Haus und läßt dieses auf ihren Namen im Grundbuch eintragen.
Nun machen beide ein Berliner Testament in dem der Sohn aus 2. Ehe vorab als Alleinerbe für das Haus eingetragen wird. Den Rest sollen sich beide Kinder teilen. Der Wert des Vermögens wird auf ca. 200.000 DM beziffert. Eigentlich ist der Wert den sie veranschlagt haben im Wesentlichen das Haus aber es sind auch einige Gemälde und Möbel dabei.
Nun ist der Gatte vor ca. 30 Jahren verstorben und die Tochter ist vor ca. 10 Jahren gestorben und hat 2 Kinder hinterlassen.
Was geschieht wenn nun die Frau stirbt ?
Die Möbel und das Bargeld sind mittlerweile abgewohnt bzw. für den
Lebensunterhalt wg. geringer Rente mehr als aufgebraucht.
Einzig Pflegender ist der Sohn und der steuert aus eigener Tasche wohl einiges zum Lebensunterhalt der alten Dame bei.
Die Bilder sind wohl bei der damaligen Schätzung heftig überbewertet worden und sind auch „aus der Mode“ gekommen.
Also … bis auf das Haus, welches auch dringend der Renovierung bedarf ist kein Vermögen vorhanden; würde jedoch wg. der Lage und der Grundstücksgrösse sicherlich noch 250.000 Euro bringen.
a) Sind die Kinder der Tochter erbberechtigt und wenn ja mit welchem
Anteil ?
b) Was geschieht wenn die Frau ins Pflegeheim muss, werden die Erben
der Tochter unterhaltspflichtig ?
c) Was geschieht wenn die Frau ins Pflegeheim muss und das Haus für den
Unterhalt verkauft werden muss ?
Das Anwaltsbüro, welches das Testament aufgesetzt hat existiert auch seit langem nicht mehr; ist das Testament zwingend beim AG hinterlegt?
Kopf kratz
Lieben Gruss vom
Roger