Das kann man ohne Kenntnis des konkreten Falls nicht sagen. Was man aber aucf jeden Fall sagen kann ist, dass nach ausführlicher Beratung mit einem Fachmann sicher niemals nicht ein so knapp formuliertes Testament heraus kommen wird. Was z.B. schon auf den ersten Blick auffällt ist, dass es keine Schlusserbeinsetzung gibt. Wollen die beiden wirklich, dass der Zufall der Abfolge darüber entscheidet, in welcher Familie letztlich das Vermögen landet? Gerade wenn keine Kinder vorhanden sind, sollte man sich über die Schlusserbeinsetzung mal Gedanken machen, und insbesondere auch über die Erbschaftssteuer, die bei entfernteren Schlusserben so anfallen wird, und welche Möglichkeiten es gibt, dieses Problem zu entschärfen.
Und so in einer Stunde Beratungsgespräch sammeln sich dann schnell noch einige Klauseln mehr an.
Was ist denn der Unterschied zwischen einem Berliner Testament
als Überschrift oder gemeinschaftliches Testament??
Bei meinem Wikipedialink stehts ja:
„Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dies geschieht oft, aber nicht notwendigerweise, in Form eines gemeinschaftlichen Testaments.“
Einfach mal den ganzen Wikiartikel lesen.
Wiki ist immer so eine Sache… Gemeinschaftliches Testament werden im Grunde 2 verschiedene Testamente von Ehegatten genannt. In einer Variante setzen sich die Eheleute gegenseitig als Vollerben ein und als Schlußerben einen Dritten. Diese Variante ist das Berliner Testament vom Namen her. Es gibt aber noch ein anderes gemeinschaftliches Testament. Hier setzen sich die Ehegatten nur als Vorerben eines späteren Nacherben ein. Der Ehegatte wird also nicht Vollerbe des Vorversterbenden Ehepartners, sondern nur „bedingter“ Erbe mit anderen Rechten und Pflichten gegenüber dem eingesetzen Schlußerben (dann Nacherbe).