Berliner Testament, beide Elternteile verstorben

Es existiert ein gemeinsames Testament der Eltern (beim Notar hinterlegt) Jetzt ist auch der überlebende befreite Vorerbe gestorben. Die Kinder sind namentlich zu gleichen Teilen Schlusserben.
In dem gemeinsamen Testament wurde keine Lebensversicherung erwähnt, wohl aber Haus- und Grundbesitz und die Höhe des Vermögens angegeben.
Nun existieren 2 Lebensversicherungen und in einer ist die Tochter als Verfügungsberechtigte angegeben.
Ist diese Lebensversicherung auch Teil des gemeinsamen Erbes?
Es grüßt Ingeborg

Hallo,
ist in einer Lebensversicherung ein Bezugsrecht für den Todesfall genannt - so gilt nach meiner Kenntnis: die Auszahlung an die bezugsberechtigte Person gehört nicht zur Erbmasse.
Ausnahme: Pflichtteil.
Gruß J.K.

Hallo !

Ein notarielles Testament ist ja beim Nachlaßgericht verwahrt.
Es wird also eine formelle Testamentseröffnung durchgeführt.
Die Erben bekommen dazu auch einen Fragebogen,wo sie die Erbsumme eintragen müssen(für die Gebührenberechnung).

Da steht ausdrücklich drin, " bei Lebensversicherungen nur eintragen,wenn es keinen Begünstigten gibt ".
Also das gehört mind. für die Gebührenberechnung nicht zum Erbe.

Und dann wohl auch tatsächlich nicht.
Was aber nicht bedeutet,das nun möglicherweise „benachteiligte“ Kind kann nicht gegenüber Bruder/Schwester einen Ausgleich fordern .

MfG
duck313

Es existiert ein gemeinsames Testament der Eltern (beim Notar
hinterlegt) Jetzt ist auch der überlebende befreite Vorerbe
gestorben. Die Kinder sind namentlich zu gleichen Teilen
Schlusserben.
In dem gemeinsamen Testament wurde keine Lebensversicherung
erwähnt, wohl aber Haus- und Grundbesitz und die Höhe des
Vermögens angegeben.
Nun existieren 2 Lebensversicherungen und in einer ist die
Tochter als Verfügungsberechtigte angegeben.
Ist diese Lebensversicherung auch Teil des gemeinsamen Erbes?

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