Berliner Testament beide haben Kinder aus 1. Ehe

Mann und Frau sind seit 2 Jahren jeweils in 2. Ehe miteinander verheiratet. Keine gemeinsamen Kinder. Er hat aus 1. Ehe 2 Kinder, sie 1 Kind aus 1. Ehe. Beide haben vor 10 Jahren als Bauherrengemeinschaft zusammen ein Haus gebaut mit je 50% Anteil. Sie hat vor 6 Jahren ein Schmuckgeschäft erworben, welches sie nur Ihrer Tochter vermachen möchte. Das gemeinsame Haus möchten wir sie so vermachen, dass der Längerlebende das als Vollerbe erbt. Die 3 Kinder sollen erst als Schlußerben etwas bekommen, und zwar je 25% die Kinder des Mannes und 50% das Kind der Frau. Sollte jemand Erbansprüche nach dem Tod des Erstversterbenden geltend machen, soll denjenige auf den Pflichtteil gesetzt werden und von der Schlußerbfolge ausgeschlossen werden. Wie stellen man das genau an?

Moin Brigitte,

Wie stellen man das genau an?

bitte erwarte hier keine konkrete juristische Antwort, zumal die Form Deiner Anfrage das nicht zulässt . . .

Überdies rate ich in Deinem/Eurem komplexen Fall zu juristischer Beratung vor Ort (idealerweise bei einem Rechtsanwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist).

Hallo,

Aus einem realen Fall:
Eine Großmutter besitzt ein Haus zusammen mit Ihrem Gatten.
Die einzige Tochter stirbt früh, es gibt 2 Enkelkinder.
Großmutter setzt ein Berliner Testament auf. Vollerbe soll der Großvater sein, Nacherben die Enkel.
Enkel renovieren Haus mit neuer Heizung etc. installieren
Großmutter stirbt.
Großvater lernt eine Erbschleicherin kennen, überschreibt Ihr das Haus. Sie verkauft Haus sofort, zieht mit Großvater in kleine Wohnung. Großvater stirbt kurze Zeit später.
Enkel schauen mit dem ofenrohr ins Gebirge, auch Renovierungskosten sind unwiderbringlich weg.
Großvater wird nachträglich aus allen Familienphotos herausgeschnitten.

Rat: in diesen Fällen unbedingt Rechtsanwalt konsultieren, nicht nur Notar!

Gruß