Moin,
bin gerade durch die andere BT Frage auf eine schon immer wieder auftauchende Frage gestossen. Gibt es eine Art Berliner Testament für eine patchwork-Familie, oder ist das noch immer nur in Einzelfällen gedacht und geregelt?
Mann hat Kind aus früherer Ehe, wieder verheiratet. Mann und Frau kaufen ein Haus zusammen.
Mann will erst Frau noch sein Erbe, in dem Fall hauptsächlich das Haus, ableben lassen, und dann aber dafür sorgen, dass Frau das was bleibt von seinem Erbe, sprich 1/2 Haus bei ihrem Tod an seine Tochter vererbt (es gibt bei seinem Ableben keine finanziellen Ausgeichsmöglichkeiten, den Pflichtteil (1/4 Haus) gleich ohne Verlust des Hauses zu vererben. Gibt es da schon vorgedachte Regelungen, da Frau ja nicht mit Kind verwandt, geht das nicht automatisch. Ich meine anders als Wohnrecht oder Nießbrauchrecht für Frau.
Vielleicht gibt’s da auch einen Weg mit der Erbschaftssteuer, die bis zu hoher Grenze bei Erbe Mann-Kind (und Mann-Frau) nicht anfällt, bei Frau-Kind, weil nicht eigenes, sehr niedrig ist.
Wichtig deswegen, weil in so einem Fall (Mann/Frau sind tauschbar) Ex-Frau Verwaltungseinfluss bekäme, solange Kind minderjährig ist.
Danke für eure Gedanken dazu,
Grüße,
ynot
Hallo,
am einfachsten wäre wohl, wenn deine Frau deine Tochter adoptiert. So haben wir das geregelt. Dazu einen Notar konsultieren.
Beste Grüße
Diana
Das könnte man schon machen.
Dazu ist aber das Einverständnis der Mutter des Kindes nötig (minderjährig).
Und das Familiengericht würde in dem Fall gar nicht zustimmen, da das Kind ja gar nicht in dieser Familie lebt !
Und ändert sich dadurch überhaupt etwas an der Sorge, das Kind könnte beim 1. Todesfall bereits das Pflichtteil fordern ?
N E I N
Ich dachte es lebt beim Vater und dessen neuer Frau, schorry wenn ich das fehlinterpretiert habe.
Moin,
ja, wäre es.
Wenn
- das Kind beim Vater lebte
- die Mutter zustimmt
und dann auch nur, weil dann das Berliner Testament ohnehin machbar ist.
Hallo,
es geht nicht (nur) um die Sorge, das Kind könnte den PT fordern, sondern, solange minderjährig, würde das die Ex-Frau („für das Kind“) tun. Auch darum geht es nicht primär.
Sondern es geht darum, dass die Reihenfolge des Berliner Testaments eingehalten werden kann, so dass erst (noch) die jetzige Frau die gemeinsam erwirtschafteten und geschaffenen Dinge wie das Haus benutzen und davon profitieren kann, und dann das Kind auch wirklich seinen Teil bekommt. In diesem Fall gehe ich mal von Gleichaltrigkeit Mann/Ex-Frau/jetzige Frau aus.
Weil im Normalfall
- das Kind früher als beim „normalen“ BT Fall erben würde
- und dadurch die jetzige Frau ab Tod des Mannes schlechter versorgt wäre, als gewünscht
- das Kind, wenn die jetzige Frau erst mal geerbt hat, leer ausgeht (auch hier gilt es, den Fall der gewünschten neuen Beziehung der dann Witwe oder wie auch immer gegen den Zugriff von weiteren Personen zugunsten des Kindes zu regeln)
Grüße,
ynot
… kommt in den besten Familien vor. Kann man auch so rauslesen, ist aber nicht so. Es gibt auch Kümmerväter, deren Kinder bei der Mutter wohnen.