Hallo,
das sog. Berliner Testament ist in § 2269 Abs. 1 BGB geregelt.
Haben die Ehegatten in diesem Testament sog. wechselseitige Verfügungen getroffen (s. dazu § 2270 Abs. 1, 2 BGB), können diese nach dem Tod des Erstversterbenden gem. § 2271 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz BGB nicht mehr widerrufen werden.
Ihre Frage ist daher im Grundsatz dahin zu beantworten, dass mit dem Tod des Erstverstorbenen das Widerrufsrecht des überlebenden Ehegatten erloschen ist.
Alle anderen Verfügungen - also diejenigen, die nicht wechselbezüglich sind - können auch nach dem Tod des Erstversterbenden noch widerrufen werden.
Die oben gefundene Lösung ist jedoch nicht starr:
So regelt das Gesetz selbst Ausnahmen vom Verbot des Widerrufs nach dem Tod des Erstversterbenden.
Diese sind:
1.) Das gemeinschaftliche Testament wurde nicht wirksam geschlossen (Bsp.: Formmängel).
2.) Der Dritte (also der, der nach dem Tod des letztversterbenden Ehegatten erben soll), verstirbt vor dem letztversterbenden Ehegatten, vgl. §§ 1923, 2160 BGB.
3.) Der überlebende Ehegatte verfügt unter Lebenden über die „Erbmasse“, vgl. § 2286 BGB entsprechend (beachte dann aber §§ 2287, 2288; §§ 138, 826 BGB).
4.) Das Testament selbst sieht ein Widerrufsrecht vor.
5.) Der überlebende Ehegatte hat sich seiner Bindung dadurch entzogen, dass er das ihm Zugewendete ausschlägt, § 2271 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz. Sodann gilt § 2253 BGB. War hingegen nichts zugewendet, kann auch nichts ausgeschlagen werden, mithin kommt ein - insoweit partieller - Widerruf nicht in Betracht.
6.) Der Dritte macht sich schwerer Verfehlungen i.S.d. § 2294 i.V.m. § 2333 BGB schuldig, vgl. § 2271 Abs. 2 Satz 2.
Die Einräumung eines Nutzungsrechts dürfte nach § 2286 BGB statthaft sein, da es sich insoweit um eine Verfügung (Belastung eines Rechts) handelt.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Luxuria86
Links zu den genannten Rechtssätzen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/2269.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/2270.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/2271.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/1923.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/2160.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/2286.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/2287.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/2288.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/826.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/2253.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/2294.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/2333.html