Hallo Experten
Frau A ist durch Berliner Testament im Grundbuch als Eigentümerin einer Wohnung eingetragen.
Frau A heiratet wieder der zweite Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe.
Wenn Frau A verstirbt erben ihre zwei Kinder durch das Berliner Testament auf jeden Fall je 1/4 aus dem Erbe des Vaters. Jetzt hat Frau A den Rest zu vererben, der Ehemann wäre jetzt erbberchtigt und wieder ihre zwei Kinder. Wenn jetzt der Ehemann verstirbt haben die KInder aus seiner ersten Ehe einen Anpruch auf einen Pflichtteil. Das möchte Frau A aber vermeiden ist das möglich und falls ja wie?
Nein, dass ist sie ganz sicher nicht. Bitte hier zunächst mal Klarheit schaffen! Ist der 1. Ehemann vorverstorben, und ist sie dadurch jetzt aufgrund eines Berliner Testaments zwischen den Ehegatten Alleineigentümerin geworden?
Dann wäre es wichtig, wie die Schlusserbfolge nach diesem Testament aussieht. Sind da die Kinder aus erster Ehe
als Schlusserben eingesetzt, und ist dies auch nicht durch eine entsprechende Öffnungsklausel mehr von der überlebenden Ehefrau änderbar? Dann bekommen die Kinder alles das, was sich aus der ersten Ehe und dem Teilvollzug des Berliner Testaments ergibt, und geht insoweit der neue Ehegatte schon mal leer aus. Dementsprechend auch dessen Kinder nach seinem versterben.
Oder fehlte es an einer Schlusserbeinsetzung/gibt es in diesem Testament eine Öffnungsklausel für den überlebenden Ehegatten, wonach dieser frei testieren kann, und soll dies nun genutzt werden?
Ja, der erste Ehemann ist verstorben. Die Kinder sind als Schlusserben eingesetzt und ob es eine Öffnungsklausel gibt ist nicht bekannt.
Hat der neue Ehemann keinen Erbanspruch auf einen Teil der 50% die Frau A schon vor dem Tod des ersten Mannes gehörten?
Nachtrag: Der neue Ehegatte könnte aber natürlich trotz des umgesetzten Berliner Testaments einen Pflichtteilsanspruch gegenüber den Kindern aus erster Ehe durchsetzen.
Das meint Witz mit: „Öfnnungsklausel“
http://www.erbrecht-heute.de/Testament/Berliner-Testament-Oeffnungsklausel-kann-zu-Problemen-fuehren.html
Wenn die besteht kann der überlebende Ehepartner das Testament ändern. Das müßte dann aber im Testment stehen. ramses90