Berliner Testament nach Scheidung doch gültig?

Hallo liebe Leser,

wie kann man ein Berliner Testament, das nach einer Scheidung seine Gültigkeit
verliert wieder Gültigkeit durch Anfechtung verleihen.
Die Mutter ist bereits gestorben. Berliner Testament taucht plötzlich nach 40 Jahren als
Nachlass vom Gericht auf. Nun steht der Tod des letzten Verfassers an und die Kinder
aus 1. Ehe stellen sich die Frage…

Der Vater ist seit vielen Jahren wieder verheiratet - 2. Ehe. 2 Ehefrau und der Vater will die Kinder aus 1. Ehe aus allem ausschließen und alles dem Kind aus 2. Ehe vererben und fordern gar eine notarielle Erklärung zu Unterschreiben auf den Pflichtanteil zu verzichten. Auch werden zu dem Erbschaftsangelegenheiten vereinbart ohne die K. aus 1.Ehe zu informieren. Ein anderes, vermutlich kein B. Testament wurde in 2. Ehe vom Vater und der neuen Ehefrau bereits verfasst - der Inhalt wird aber geheim gehalten.

Was sollen die Kinder 1. Ehe mit dem Berliner Testament machen, das ansch. bei der Scheidung vergessen wurde, in dem diese zwar nicht namentlich aber als Kinder erwähnt wurden. Die bereits verstorbene Mutter hätte sicher die Kinder berücksichtigen wollen.

Gibt es hier einen Weg an sein Recht zu kommen?

Danke vorab

Die Kinder hatren doch nach dem Ableben der geschiedenen Mutter alles (von der Mutter) geerbt.

Und zu einer Verzichtserklärung kann man nicht gezwungen werden.

Hallo!

Nein.
Das gemeinschaftliche Testament (Berliner T.) ist nach § 2077 BGB nach rechtskräftiger Scheidung erloschen.
Also Scheidung vor Eintritt eines Todesfalls = erloschen. Sonst wäre es noch gültig.

Und zu einem Verzicht auf sein Pflichtteil kann man nicht gezwungen werden. Das ist ein Recht, was einem von Gesetz wegen zusteht.
Es ist ja schon auf die Hälfte reduziert, das „wenige“ kann man nicht noch ganz entziehen !

Kinder aus 1. und 2. Ehe haben gleiche Rechte (und Pflichten).

MfG
duck313

Das darf man auch geheim halten.
Vor dem Eintritt des Todesfall muss das nicht bekannt gegeben werden.
Wozu auch ?
Es kann jederzeit geändert werden.

Und es steht doch dem Erblasser völlig frei, wenn er als Erben einsetzt und wen nicht.
Den gesetzlichen Erben bliebe doch immer das Pflichtteil.

Moin,
… das ist mit der Scheidung Geschichte, ist auch gut so,
aber

das geht nicht so einfach, was der Vater da will, ohne guten Grund, soweit ich weiß (gab es da z.B. mal einen Mordanschlag von Kindern der 1. Ehe?) kann man den Pflichtteil nicht umgehen.
Und dazu, eine notarielle Verzichts- Vereinbarung zu unterschreiben kann man meines Wissens nicht gezwungen werden, das würde der Freiwilligkeit der Unterschrift widersprechen, man kann aber was aushandeln, die Kinder aus 1.Ehe jetzt auszahlen und damit eine Verzichtserklärung begründen, herbeiführen und erhalten, würde Einvernehmlichkeit voraussetzen. Wenn man den Mut nicht hat, vorher etwas dagegen zu tun, kann man den Notar vor dem Termin oder spätestens der Unterschrift darauf hinweisen, dass man gezwungen werden soll, dann testiert der eigentlich nicht, denke ich.
Oh je,
erben macht keine Freu(n)de
Grüße ynot