Berliner Testament - Pflichtteilsanspruch über Zusatz-Vertrag regelbar?

Hallo, es existiert ein Berliner Testament. Die Schlusserben wurden nicht weiter erwähnt, nur die Klausel mit Pflichtteilsverzicht.
Können die Erben (Kinder) mit dem Vater einen rechtswirksamen Vertrag erstellen und darin vereinbaren, was mit dem restlichen Erbe nach seinem Ableben passieren soll? Bzw. dass das Haus nicht verschenkt werden darf und/oder nicht unter Preis verkauft werden darf?
Wenn jetzt der Pflichtteil der Mutter gefordert wird, gibt es finanzielle Probleme.
Vielen Dank

Du lässt nicht locker ,oder ?

mal ein Rechenbeispiel zum Pflichtteil beim 1. Todesfall der Eltern. 2 Kinder und der überlebende Partner.
Gesetzliche Regelung wäre 50/ 50, Überlebender 50, Kinder zusammen 50 %.

Also bei 2 Kindern wäre ein Pflichtteil 12,5 % von Erbe der Mutter, also von der Hälfte des Hauses und der Hälfte des Vermögens (wenn es nicht noch anders aufgeteilt gewesen wäre, was möglich wäre).

Das sind sicherlich keine utopischen Summen, die man aufbringen müsste.
Klar macht es Probleme, wenn Haus z.B. sehr belastet ist und es wenig Barmittel gäbe. Nur dann ist ja auch der Geldwert des Pflichtteils klein.

Und laut Testament ist der Vater bestimmt als Alleinerbe. Er kann (habe ich es nicht schon mal gesagt ?) machen was er will, er muss für die Kinder nichts aufheben und bewahren. Das müsste nämlich im Testament gestanden haben (nicht befreiter Vorerbe).

Ich sehe nicht wie und welchen Vertrag Vater und Kinder schließen könnten um was zu erreichen ?

Da der Vater Alleinerbe ist und die Schlusserben bereits feststehen können sie auch einen Vertrag schließen. Etwa Vater überträgt das Haus auf die Kinder, wenn die auf das Pflichtteil aus dem 1. Erbfall verzichten.
Gleichzeitig wird dem Vater ein lebenslanges Wohnrecht und ein Nießbrauch eingeräumt.
Dann ist sichergestellt, Haus bleibt den Kindern nach dem Tod erhalten.
Kann von Kindern zwar verkauft werden, nur der Käufer muss ja Wohnrecht/Nießbrauch weiterhin gewähren.

MfG
duck313