Hi Wissende,
gegeben sei folgende Situation, die ich mal hier ins Rechtsbrett anstatt in Behörden einstelle, weil aus beiden Gebieten Fragen beinhaltet sind.
Vater V und Mutter M würden sich per Berliner Testament zu alleinigen Erben einsetzen (ob mit oder ohne Pflichtteilsklausel sei unbekannt). Nach dem Tod beider sollen Tochter T und Sohn S zu gleichen Teilen erben. S würde weit entfernt in einem eigenen Haus leben, T bereits über 20 Jahre mietfrei im Haus der Eltern (Sie würde nur NK bezahlen). Eine Pflege von V und M hätte nicht stattgefunden.
Erbfall 1
Was müsste der verbliebende Partner (V oder M) tun?
Müsste V oder M einen Erbschein beantragen?
Müssten beide Kinder das Erbe explizit ausschlagen, oder müsste diesbezüglich gar nichts getan werden?
Erführen die Geschwister gegenseitig davon, ob der jeweils andere einen Pflichtteil geltend gemacht hätte? Das könnte ja dann von Interesse sein, wenn keine Pflichtteilsklausel im BT vorhanden wäre, so dass der Pflichtteilsforderer hier nun 12.5% Anteil verlangen könnte und später dann im Erbfall 2 erneut 50%, also besser darstünde als der andere.
Erbfall 2, Erbauseinandersetzung
S hätte kein Interesse an dem elterlichen Haus und den weiteren Grundstücken und möchte das Erbe ausgezahlt bekommen.
T will ihren Bruder aber nicht „auszahlen“. Sie verwiese darauf, dass ihr Bruder durchaus in der nun leer stehenden Haushälfte wohnen oder diese vermieten könnte (letzteres aber aufgrund der Verbindungen zwischen den Hausteilen nicht wirklich umgesetzt werden könnte).
Kann S auf einer Auszahlung des Erbes bzw. auf einer Teilungsversteigerung bestehen, oder muss er die Quasi-Alleinnutzung durch seine Schwester dulden (hätte somit für (sehr) lange Zeit gar nichts von seinem Erbe, müsste sogar ggf. noch Steuern, Versicherungen, Heizung zahlen für ein Objekt, das er gar nicht nutzen kann und dessen Substanz durch das Leerstehen auch nicht besser würde?
Und zuletzt die moralische Frage: Darf S eurer Meinung nach diese Auszahlung verlangen?
Gruß
X.