Berliner Testament und Kind aus 1. Ehe

herzlichen Dank für Ihre Fragen zur Testamentsgestaltung.

Bei Patchworkfamilien ist die Analyse der Situation für die Gestaltung besonders wichtig. Hier einen Standardtext zu nehmen ist gefährlich.

Wird das Kind testamentarisch nicht erwähnt, und ist das Testament wirksam, wird es automatisch enterbt und kann dann ggf. nur den Pflichtteil fordern. - Soweit so gut aber:

Sollte das Kind im Testament unerwähnt bleiben, könnte dieses im schlimmsten Fall unwirksam werden, wenn dieses Kind das Testament wegen Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten anficht.

Gerne bin ich bereit Sie in der Angelegenheit zu beraten.

Weitere Hinweise zum Pflichtteilsrecht findne Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen
gruß