Berliner Testament und Kind aus 1. Ehe

Hallo!

Person A hat ein Kind aus 1. Ehe. In 2. Ehe sind keine Kinder vorhanden.
Kann ein Standardtext genommen werden? Wenn das Kind aus 1. Ehe nicht erwäht wird im Berliner Testament ist es dann automatisch enterbt und würde „nur“ den Pflichtteil bekommen, falls A zuerst versterben sollte?

Gruß
titus_nrw

Bei Scheidungskinder kenne ich mich nicht aus!
Gruß Martin

Hallo, Leider kann ich Ihnen nicht helfen. Ruth

Hallo titus_nrw,

nein, das Kind erbt automatisch genauso wie alle anderen Kinder, die in der zweiten Ehe noch kommen würden. Den Passus „wenn es nicht genannt wird“ gibt es nicht, entweder es wird enterbt oder es erbt automatisch. Wenn man will, dass das Kind nur den Pflichtteil erhalten soll, muss man das auch so ins Testament schreiben :smile:

Wenn noch Fragen sind, einfach melden.

LG aus Stuttgart, die Meli1808

Hallo,

Berliner Testament bedeutet ja, dass sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben des jeweils zuerst versterbenden einsetzen. Wenn also A zuerst verstirbt, dann hat das Kind Anspruch auf den Pflichtteil. Nach dem Tod des Längstlebenden tritt, wenn nichts anderes bestimmt ist, die gesetzliche Erbfolge nach dieser Person ein.

Im umgekehrten Fall, also A lebt länger, erbt das Kind nach dem Tod des A alles, wenn nichts anderes geregelt wurde.

Die Frage, ob ein Standardtext genügt, kann ich Ihnen daher so nicht beantworten. Die Frage ist, welches Ergebnis Sie erzielen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,

ich bin immer ganz erfreut, wenn ich vom „Berliner Testament“ höre. Welche Person weiß überhaupt, was ein solches Testament ist und welchen Inhalt es haben muss?
Nun zur Sache:
Wenn in dem wohl vorhandenen Testament nur steht: Wir, die Eheleute setzten sich gegenseitig zu Alleinerben ein, erbt das Kind, wenn genau sein Elternteil verstirbt, nichts aber es hat einen Pflichtteilsanspruch. Wenn dann der andere Partner verstirbt und kein Testament gemacht hat, bekommt das Kind „gar nichts“ mehr. Wenn der andere Ehepartner verstirbt erbt das Kind gar nichts, kommt aber als Erbe des dann überlebenden eigenen Elternteils als Vollerbe in Betracht.
Sie sollten überlegen, ob eine Adoption des Kindes gemacht wird, die Kosten sind gering und die Erbschaftssteuer ist zu bedenken, oder ob doch oder auch ein vernünftiges Testament erstellt wird.
MfG
PB

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Mein Mann möchte mich abesichert wissen, wenn ihm vom mir etwas passieren sollte. Nicht, dass das Kind viel Anspruch erheben kann, eben nur den Pflichtteil. Es ist das Kind aus seiner 1. Ehe.

Mit freundlichen Grüßen
tius_nrw

Hallo,
habe ich selber mitgemacht. Als meine Mutter starb, hatte sie mit Ihrem 3. Ehemann ein Berliner Testament aufgesetzt. Seine Tochter und meine Schwester wurden als Nacherben namentlich erwähnt und waren somit Erben. Ich selber wurde nicht erwähnt und hatte somit nur meinen Pflichtteilsanspruch. Die Höhe meines Erbes war die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Hoffe ich habe weitergeholfen.
Gruß S.

Hallo Titus
Ich verstehe nicht warum das Kind nur den Pflichtteil bekommen soll.ohne Grund.
Gruß das schattengras

Hallo,

das habe ich schon verstanden. Aber auch Ihre Tage gehen einmal zu Ende und wer erbt dann? Und was ist denn überhaupt als Nachlass vorhanden?

Sie sehen, da gibt es immer ein paar Fragen. Deswegen verbietet sich eine pauschale Antwort auf Ihre Frage, ob ein Standardtext genügt. Deswegen würde ich Ihnen auf jeden Fall raten, wenn Sie selbst ein Testament errichten, dies von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Ja.

Hallo,
ja genau so ist es.das kind würde dann den pflichtteil bekommen

Hallo!

Wir haben eh kein Vermögen, es geht „nur“ umd die alltägichen Dinge, wie unser Auto, die Wohnungseinrichtung…so was eben.

Gruß
titus_nrw

hallo titus_nrw
leider kenne ich mich mit dem berliner testament nicht aus, tut mir leid.
lg sicha

Hallo,

ich verstehe. Allerdings besteht nach § 1932 BGB für die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände ein Anspruch des überlebenden Ehegatten. Diese Dinge bleiben bei der Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs außer Ansatz.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Wo kann ich denn nachlesen, was zum ehelichen Haushalt gehört. Was ist z.b. mit seiner Modelleisenbahn (basteln wir beide dran herum), das Auto (ist auf meinen Mann zugelassen, der Kaufvertrag läuft auch auf ihn, ich bin als Bürge eingetragen), seine Lebensversicherung u.s.w… Bei mir dürfte es da keine Problem geben, ich habe ja keine Kinder aus 1. Ehe.

Mit freundlichen Grüßen
Sandra Sander

Hallo Frau Sander,

das können Sie in jedem Kommentar zum BGB nachlesen. Einen solchen finden Sie entweder in der Bibliothek eines Gerichts oder im juristischen Seminar einer Universität. Manche Büchereien halten auch solche Bücher vor.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo, ich glaube sie sehen das richtig, ohne direkte Erwähnung im Testament würde das Kind aus erster Ehe nur den Pflichtteil bekommen, also sicher ist es im neuen zu verfassenden Testament ausdrücklich zu erwähnen.
Gruß petit

Hallo,

leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen.
LG
herencia

Hierzu ist nur zu sagen, dass grundsätzlich beim " Berliner Testament " das wichtigste ist, dass es der überlebende nicht mehr ändern kann.

Es kommt nun ja immer auf den genauen Wortlaut-Inhalt des Testamentes an. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder auf jeden Fall.

Ohne diesen zu kennen kann man hier sehr falsch liegen.