Hallo, meine Frau und ich wollen ein gemeinsames Testament beim Notar abschließen. Meine Frau hat drei Kinder aus erster Ehe, ich habe keine Kinder. Wenn ich zuerst sterbe, erbt Sie alles ( Haus, Barvermögen, Autos etc. ), was auch mein Wunsch ist. Stirbt meine Frau vor mir, bekommt jeder der drei Söhne einen Betrag X. Sie möchte, dass ihre drei Söhne als Schlußerben eingesetzt werden. Das ist mir etwas zu gewagt. Das heißt doch, sollte ich nach einem evt. Tod meiner Frau nochmals heiraten, könnte ich nichts mehr vererben. Kann man ein gemeinsames Testament so gestalten, dass nach dem Tod des einen Ehepartners der Andere das Testament nach seinem Willen ändern kann?
Hallo, da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Meiner Meinung nach kann der Längerlebende das Testament nicht wieder ändern - es ist ja ein gemeinsames Testament. Möglicherweise ginge das aber mit Zustimmung der Schlusserben. Lassen Sie sich besser durch einen Notar beraten.
Viele Grüße, uli
Hallo, da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Meiner
Meinung nach kann der Längerlebende das Testament nicht wieder
ändern - es ist ja ein gemeinsames Testament. Möglicherweise
ginge das aber mit Zustimmung der Schlusserben. Lassen Sie
sich besser durch einen Notar beraten.Viele Grüße, uli
Hallo,
der Notar hat gesagt, wenn man im Testament vermerkt, dass der überlebende Eheteil das Testament ändern kann, wäre eine Umbenennung der Schlußerben möglich. Ich bin mir da nicht so sicher.
Hallo,
das Testament kann nicht mehr geändert werden. Es liegt aber in ihrem Ermessen wie viel sie vererben. Wenn sie ihr gesamtes Vermögen verschenken oder das Geld ausgeben haben sie nichts mehr zum vererben. Aber Vorsicht die 10 Jahresfrist beachten.
M.f.G.
hallo,
ich denke, es ist genau so,
-Das heißt doch, sollte ich nach einem evt. Tod meiner Frau nochmals heiraten, könnte ich nichts mehr vererben.
gehürt das vermögen überwiegend der frau, wird sie es auch so haben wollen. ansonsten gibt es keine schlusserben,
diese klausel ist gefährlich.
gruß
Das Beste ist wohl, generell auf die Einsetzung von Schlußerben zu verzichten. Sonst bindet man sich das Leben lang; schließlich weiß man ja nie…