Berliner Testament und Vermächtnis

Hallo Zusammen! Angenommen, ein Ehepaar hat ein Berliner Testament ohne Abänderungsklausel errichtet. Der länger lebende Ehegatte hat nach dem Tod des Partners die Erbschaft angenommen. Dadurch darf der länger lebende Ehegatten im Prinzip durch neues Testament keine anderen Personen als die im Berliner Testament vorgesehenen Schlusserben (z.B. Kinder) einsetzen oder die Kinder mit anderen Schlusserbenquoten bedenken. Kann er aber trotzdem einen der Schlusserben mit einem „Vermächtnis“, in der Höhe eines Geldbetrags X besser stellen? Im Vorraus vielen Dank für hilfreiche Antworten, ChristianXXX

Hallo,
dies ist kein Forum für Fragen zu konkreten Rechtsfällen.
Das ist einer, auch wenn Sie es in allgemeine Formulierungen verpacken.
Tipp: einen Anwalt beauftragen!
H. Harth

Hallo,
dies ist kein Forum für Fragen zu konkreten Rechtsfällen.
Das ist einer, auch wenn Sie es in allgemeine Formulierungen
verpacken.

Hallo,

was soll denn nun schon wieder? Du ziehst dir wohl auch die Hosen mit der Kneifzange an? Die Frage ist ja wohl ein Musterbeispiel wie man es machen soll. Ansonsten kann man die Rubrik Allgemeine Rechtsfragen auch schließen.

Und zur Frage:
Wenn beide Ehegatten wechselbezüglich verfügen, dass der Nachlass ungeschmälert einen oder mehreren Schlusserben zukommen soll, sehe ich die einseitige Vermächtnisanordnung als unwirksam an, da ja ein Schlusserbe hier in Teilen seines Erbteils verlustig geht.

ml.

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Wenn sich nichts Gegenteiliges (direkt oder indirekt) aus dem Gem. Testament ergibt, gilt die Bindung des Überlebenden auch bezüglich eines Vermächtnisses, und zwar deshalb, weil das Vermächtnis den anderen Schlußerben einschränken würde.
Es ist aber im Falle einer gerichtlichen Prüfung nicht auszuschließen, dass bei Würdigung der familiären Verhältnisse und des mutmaßlichen Willens des Erstversterbenden (müßte entsprechend bewiesen werden) das Gericht dahin entscheiden könnte, dass die neue Verfügung im Sinne der Eheleute steht und von Anfang an als gewollt anzusehen ist. Die beweisbaren Umstände sind also entscheidend, wenn nichts Entscheidendes im Text steht.

Vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir für die meine Einschätzung des Sachverhaltes auf alle Fälle schon etwas weiter.

Danke mileslucis für das Feedback zur Frage