Berliner Tetstament

Berliner Testament, der überlebende Partner ist Alleinerbe und kann Grundstück, Haus verkaufen. Die beiden Kinder sind zu 50% nach dem überlebenden Partner Erben.
Frage: Kann der Überlebende Partner einer Tochter Haus und Grundstück schenken mit Grundbucheintrag und der Überlebende bekommt Dauerwohnrecht ohne das die 2 Tochter ausgezahlt werden muss?
Wer kann diese Frage beantworten!
Ich danke schon einmal im Voraus für jede erdenkliche Hilfe.

sofern mir bekannt:
Kannst du das Haus zu Lebzeiten durchaus verschenken- an die eine Tochter.

Solltest du innerhalb on 10 Jahren sterben, wird dieses Geschenk wieder „zurück gerechnet“- in das Erbe hinein.
Dabei reduziert sich jedes Jahr von der Ursprungssumme um 10%.

Bedeutet: Stirbst du nach 2 Jahren und das Haus hatte einen Wert von 100.000 Euro- wird 100.000 minus 20% gerechnet- bleiben 80.000, die als Erbteil wieder zurück gerechnet werden.

Inwiefern sich der Wert berechnet- weil eingetragenes Wohnrecht den Wert eines Hauses doch sehr schmälert- kann ich nicht sagen.

Ja.

Aber die Tochter kann sofort ihr Pflichtteil ( vom 1. Todesfall) fordern. Das wäre rechnerisch 12,5 % ( Partner 50%,Kind A 25%, Kind B 25 %- und davon als Pflichtteil die Hälfte = 12,5 %.
Pflichtteil ist eine reine Geldzahlung, außer man lässt sich auf was anderes ein.

Das was @kitty40 angesprochen hat mit der Schenkung und den 10 Jahren stimmt schon. Sollten die 10 Jahre noch nicht vorbei sein wenn der 2. Todesfall eintritt, so hast Du gegen die Schwester einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung aus dem damaligen Geschenk. In jedem Jahre seit Schenkung wird der Anspruch geringer bis der nach 10 Jahren ganz entfällt.

MfG
duck313

vielen Dank, Sie haben mir sehr weiter geholfen. LG

Vielen Dank, Sie haben mir sehr weitergeholfen. LG