Hallo,
Ich wohne seit 10 Jahren in meiner 2,5-Wohnung und vermiete seit jeher ein Zimmer unter. Die ersten Jahre unmöbliert als klassische WG, seit 3-4 Jahren ein möbliertes Zimmer über kürzere Zeitspannen (1-6 Monate). Ich wohne auch in der Wohnung.
Meistens sind es Austauschstudenten oder Leute die nur für ein Praktikum in Berlin sind.
Ich frage mich, ob ich nach dem neuen „Zweckentfremdungsgesetz“ nun auch etwas (was denn genau?) beim Amt anmelden muss? Es ist ja keine Zweckentfremdung wenn man sich Wohnraum teilt, auch nicht, wenn derjenige nur mein Untermieter ist und nicht im Mietvertrag steht. Und dass es letztlich ein finanzieller Vorteil für mich ist, ist ja auch bei jeder WG/Untermiete so (alleine könnte ich mir die Whg. auch gar nicht leisten), aber wann fängt denn bitte ein gewerblicher Zweck vor? Doch nur wenn ich damit meinen Lebensunterhalt verdiene, oder es horend als Ferienwohnung vermiete, oder?
oder hängt es auch mit der DAUER zusammen? Uns falls ja, wo fängt diese Dauer denn an?
Danke fürs Feedback!