Berliner Zweckentfremdungsverbot - betrifft auch Untermieter?

Hallo,
Ich wohne seit 10 Jahren in meiner 2,5-Wohnung und vermiete seit jeher ein Zimmer unter. Die ersten Jahre unmöbliert als klassische WG, seit 3-4 Jahren ein möbliertes Zimmer über kürzere Zeitspannen (1-6 Monate). Ich wohne auch in der Wohnung.
Meistens sind es Austauschstudenten oder Leute die nur für ein Praktikum in Berlin sind.

Ich frage mich, ob ich nach dem neuen „Zweckentfremdungsgesetz“ nun auch etwas (was denn genau?) beim Amt anmelden muss? Es ist ja keine Zweckentfremdung wenn man sich Wohnraum teilt, auch nicht, wenn derjenige nur mein Untermieter ist und nicht im Mietvertrag steht. Und dass es letztlich ein finanzieller Vorteil für mich ist, ist ja auch bei jeder WG/Untermiete so (alleine könnte ich mir die Whg. auch gar nicht leisten), aber wann fängt denn bitte ein gewerblicher Zweck vor? Doch nur wenn ich damit meinen Lebensunterhalt verdiene, oder es horend als Ferienwohnung vermiete, oder? 
oder hängt es auch mit der DAUER zusammen? Uns falls ja, wo fängt diese Dauer denn an?

Danke fürs Feedback!

Hallo,

eine „normale“ Untervermietung ist natürlich nichts gewerbliches, das hat auch überhaupt nichts mit der Dauer zu tun (Dein Vermieter sollte das allerdings genehmigt haben).

Der Sinn des Zweckentfremdungsgesetzes ist ja der, dass Wohnraum nicht in gewerbiche Flächen umgenutzt wird oder eine Ferienwohnung 10 Monate im Jahr leer steht.

Also: Wenn Du das Zimmer nicht untervermietest, dann entsteht kein neuer Wohnraum.
Im Endeffekt würde sonst ja auch jede WG verboten sein.
Das Du damit Deine Mietbelastung reduzierst, ist vollkommen in Ordnung, solange Dein Vermieter damit einverstanden ist.

Würdest Du allerdings Frühstück gegen Geld anbieten, dann wird das mit dem Gewerbe schon richtig eng.

Was das Zweckentfremdungsgesetz anbelangt mach Dir keine Sorgen, das hat mit dem gar nichts zu tun.

Zum nachlesen:

http://gesetze.berlin.de/default.aspx?vpath=bibdata%…

Danke für die Antwort! Der Vermieter hat die Untervermietung seit jeher erlaubt. Das heißt ich muss auch nichts weiter beim Amt anmelden, da das Gesetz mich gar nicht betrifft, richtig?

Hallo, so würde ich das sehen, ja.

Gruß

Hallo!

Der Vermieter hat die Untervermietung
seit jeher erlaubt. Das heißt ich muss auch nichts weiter beim
Amt anmelden, da das Gesetz mich gar nicht betrifft, richtig?

So ist’s. Die Vermietung als solche mag gewerblich sein oder auch nicht. Das ist egal, solange eine Wohnung zum Wohnen dient. Zweckentfremdung von Wohnraum läge vor, würde jemand eine Wohnung statt für Wohnzwecke zum Betrieb eines Gewerbes nutzen, dort z. B. einen Fahrradhandel oder eine Tischlerei aufmachen.

Gruß
Wolfgang