Berlinzulage?

Hallo.

Ich habe neulich mit jemanden ein Gespräch gehabt in welchem es um die Berlinzulage ging. Diese wurde ja während der Zeit des Kalten-Krieges den Anwohnern West-Berlins gezahlt und mit der Wiedervereinigung abgeschafft (oder ein bisschen später). Na jedenfalls meinte mein Gegenüber das es diese Art von Zulage nicht nur für Berlin sondern auch für andere Großstätte in Westdeutschland gegeben hat/gibt. Ich konnte beim googeln jedoch nichts darüber finden. Weiss jemand, ob das wahr ist und welche Städte zum Beispiel diesen Bonus bekommen haben?

Schöne Grüße
kruder77

Hallo Kruder 77,

ich glaube, Dein Bekannter meint den Ortszuschlag bei Angestellten des öffentlicehen Dienstes. Der war früher wirklich einmal für Großstädter gedacht, weil da auch höhere Kosten für Miete etc. anfallen.

Der Ortszuschalg ist aber nicht vergleichbar mit der Berlinzulage.

Außerdem ist das schon sehr lange her. Der Orstzuschlag wurde seit ich weiß, überall in Deutschland in gleicher Höhe ausbezahlt. Möglich ist, dass einzelne Kommunen für ihre Angestellten extra Zuschläge bezahlt haben, das sind dann aber auch eigene Tarifverträge.

Jetzt gibt es wieder neue Tarifverträge. Ortszuschalg gibts da gar nicht mehr.

Gruß Ursel

Hallo Kruder77,

Ich habe neulich mit jemanden ein Gespräch gehabt in welchem
es um die Berlinzulage ging. Diese wurde ja während der Zeit
des Kalten-Krieges den Anwohnern West-Berlins gezahlt und mit

nicht den AnEinwohnern, sondern den Arbeitnehmern in West-Berlin.

der Wiedervereinigung abgeschafft (oder ein bisschen später).
Na jedenfalls meinte mein Gegenüber das es diese Art von
Zulage nicht nur für Berlin sondern auch für andere Großstätte
in Westdeutschland gegeben hat/gibt.

Die Berlinzulage gab es nur in West-Berlin (daher der Name!) und sie war im Berlinförderungsgesetz geregelt, was ja wiederum nur für West-Berlin Anwendung fand.

Gruß Gudrun

Hallo,

dabei handelte es sich in der Zeit bis zur deutschen Wiedervereinigung
um einen Ausgleich des „Standortnachteiles“ von Berlin(West).
Nach dem Berlin-Förderungsgesetz gab es nicht nur für Arbeitnehmer
„Zulagen“ (sprich Steuervergünstigungen) sondern auch für Unternehmer und Eigenheimbesitzer…

Der im Landes-und Bundesbeamtenrecht (sowie den einschlägigen Tarifverträgen für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst)
sogenannte „Ortszuschlag“ (eine blöde Wortschöpfung) hat nämlich nichts mit dem Ort zu tun,sondern ist die „unterschiedliche Zulage“ für
Alleinstehende und Verheiratete sowie deren Kinder…

mfg

Frank

Hallo Kruder,

also den Berlinzuschlag gab es nur in Westberlin. Ich habe bis 1991 in einer Großstadt in Westdeutschland gearbeitet und dort den ortsüblichen Ortszuschlag bekommen.

Kurz nach der Wende bin ich dann nach Berlin gekommen - hatte dort eine vergleichbare Stelle mit gleicher Eingruppierung - und dann durch die Berlinzulage bedingt - 850 Mark netto mehr. Einfach, damit mal ne Vorstellung da ist, was das ausgemacht hat.

Außerdem gab es in Berlin noch andere berlinspezifische Vergünstigungen. Die Inlandsflüge nach Westdeutschland rüber und zurück waren subventioniert. Ortsgespräche - die in Westdeutschland einem Zeittakt von 8 Minuten unterlagen - konnten in Westberlin noch ohne Zeitbegrenzung geführt werden.

Viele Grüße

Iris

Nicht schlecht! Die Berlinzulage betrug 7% vom Bruttogehalt, wenn ich mich recht entsinne. Welche Besoldungsstufe hat man, wenn 7% butto noch 850,- netto übrig lassen?

Bernd

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Hallo kruder,

Ich habe neulich mit jemanden ein Gespräch gehabt in welchem
es um die Berlinzulage ging. Diese wurde ja während der Zeit
des Kalten-Krieges den Anwohnern West-Berlins gezahlt und mit
der Wiedervereinigung abgeschafft (oder ein bisschen später).
Na jedenfalls meinte mein Gegenüber das es diese Art von
Zulage nicht nur für Berlin sondern auch für andere Großstätte
in Westdeutschland gegeben hat/gibt.

aber die sog. Zonenrandförderung war nicht gemeint ?

Ciao maxet.

Hallo Maxet,

es gab einmal eine Spezielle Förderung für West-Berlin nach dem Berlin-Förderungsgesetz und dann noch die sogenannte „Zonenrandhilfe“ für die BRD-Gebiete entlang der BRD-DDR-Grenze.Diese sogenannte Zonenrandhilfe war auf die Gemeinden entlang der Zonengrenze
sowie auf den Verkehr mit West-Berlin bezogen.Diese Leistung gab es
von 1971 bis 1994.
Im Eisenbahnfrachtverkehr wurde z.B. die sogenannte „Umwegfrachthilfe“
gezahlt,d.h.für die Gemeinden im Zonenrandgebiet und für West-Berlin
wurden die Eisenbahnfrachten einmal nach der durch die Teilung D neu
entstandenen Verkehrsverbindung und einmal nach dem vor dem Kriege
geltenden Wege berechnet.Der Unterschied zwischen der neueren und teureren Fracht und der alten Fracht wurde als „Umwegfrachthilfe“
bezeichnet und von der BRD übernommen.
Außerdem erhielten Unternehmer,wenn sie im Zonenrandgebiet oder in West-Berlin ein Unternehmen neu grüdeten oder ein bestehendes erheblich erweiterten,Sonderkredite von der BRD.
Dieses sind nur einige Beispiele für die Förderungen der damaligen Zeit.

mfg

Frank