Berrechnung der Mieterhöhung bei Mietgleitklausel

Hallo,

wenn eine Miete, am Index gebunden ist. Die Miete bei einer Veränderung von 10 Punkten geändert wir, wie berechnet sich dann eigentlich die neue Miete, wenn der Index um 10 Punkte steigt oder singt?

gibt es dafür eine Vorschrift, oder wird die Berechnung frei vereinbart.

Hoffe, dass diese anfrage Regelkonform ist, wenn nicht bitte löschen, Obwohl es mich interessiert :smile:

wenn eine Miete, am Index gebunden ist. Die Miete bei einer
Veränderung von 10 Punkten geändert wir, wie berechnet sich
dann eigentlich die neue Miete, wenn der Index um 10 Punkte
steigt oder singt?

Die Miete steigt dann, um den prozentualen Grad der Erhöhung des Indexes.

Die Miete steigt dann, um den prozentualen Grad der Erhöhung
des Indexes.

Heist dass, wenn der Index um 10 Punkte Steigt Steigt die Miete um 10 %?

Was passiert aber Wenn?
Nehmen wir doch mal diesen Fall zu grunde,

Der Index Beginnt bei 100. Zu dieser Zeit wird etwas Vermietet. Bei einen Index von 110 erfolgt eine Erhöhung der Miete.

Der Index erreicht eine Höhe von 109,5. Der vermieter freut sich schon auf die Erhöhung im nächsten Monat :smile:.

Doch da stellt das Landesmant auf einmal den Index wieder auf 100, so dass er im Nächsten Monat der Indes 101 erreicht. Was ist nun zu tun, hat der Vermieter Recht, oder dar der in diesen Fall, einfach den einein Punkt auf den alten Index draufschlagen?

Sehr Kompliziert das ist. Aber interessant.

!? … und durchaus Alltag … - zumindest wer solche Verträge eingeht oder verwendet sollte sich damit schonmal etwas näher befassen.
z.B. die IHK’s bieten dazu Infos (und Schulungen)
http://www.ulm.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair…
oder eine Grundinfo auch zur Umbasierung/Umstellung: http://www.bnotk.de/Service/Rundschreiben/RS.2002.31…

Die Indexwerte ermittelt und veröffentlich übrigens das Statistische Bundesamt!
Üblicherweise wird dabei alle paar Jahre wieder auf ein neues Basisjahr beginnend mit 100 umgestellt; der zur Zeit aktuelle Index: Basisjahr 2000 = 100
Zu beachten ist auch, dass es unterschiedliche Indexreihen gibt und seit 2002 einige Reihen nicht mehr fortgeführt werden!

Es wäre also zunächst zu klären, auf welches Basisjahr und auf welchen Index im Mietvertrag bezuggenommen wird
Ggfs. ist dann entsprechend umzurechnen >
Anleitung für die Berechnung von Schwellenwerten
für Wertsicherungsklauseln

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/des…

ggf > Tabelle lange Reihen (dort sind auch die aktuellen Indizes zurückgerechnet - auch auf alte Basisjahre)
https://www-ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms…

und zudem bietet das Stat.BundAmt einen Mietpreisrechner an
http://www.destatis.de/wsk/contractdata/question01.do

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein

Heist dass, wenn der Index um 10 Punkte Steigt Steigt die
Miete um 10 %?

Natürlich nicht, es ei denn de Index wäre z.B. 100 und auf 110 gestiegen. Das entspricht dann zufällig 10%.

Die 10 Punkte müssen ins prozentuale Steigungsverhältnis gesetzt werden. Bitte googlen nach prozentrechnung oder altes Matheheft rausholen. Errechnet wird die Steigerung, dazu benötigst du den alten Indexwert und den neuen Indexwert. Beides ins Verhältnis gesetzt ergibt die prozentuale Steigerung.

Ah ok Danke, jetz komme ich dmait Weiter.

Nochmals neu gefragt!!!
Hi, gehen wir also mal von zwei konkreteren Beispielen aus.

Fall 1

Basisjahr 2000 = 100
Mietänderung bei eiern Veränderung von 10 Punkten

Mieter Mietet bei einen Index von 102.
Der Index erreicht 111 und sollte die 112 nächsten Monat erreichen.
Doch dann wird er auf Null umgestellt. Wie wird also die Erhöhung berechnet?

Fall 2

Basisjahr 2000 = 100
Mietänderung bei eiern Veränderung von 10 Punkten

Mieter Miete mit zu einen Index mit 105 Punkten. Bei einer Höhe von 111 wird der Index genullt.
Wann ist dann der Zeitpunkt der Erhöhung/Senkung erreicht. Wie wird dies Errechnet?

Hoff nun ist es etwas eindeutiger und auch daduch besser zu Lösen.