Bertelsmann Genußscheine 2001 Rückkaufangebot

Hallo,

Bertelsmann hat am 3.2.210 ein Rückkaufangebot für ihre Genußscheine gemacht. Was passiert, wenn man als Genußscheininhaber das Angebot nicht annimmt.
Die Bertelsmann AG will den Börsenhandel einstellen.
Momentan stehen die Genußscheine bei 173 % des Nominalwertes.

kann mir jemand weiterhelfen ?
Danke

Hallo,

die gleich Frage wie Xaver210 habe ich auch.

Grüße

Hallo, also soweit ich weiss ist ein Genussschein eine Beteiligung an einem Unternehmen - so wie ne Aktie aber man hat im Gegenzug zu ner Aktie kein Stimmrecht. Das heisst bei Aktionärsversammlungen kann man nicht mitreden und soweit ich weiss muss bei einer AG auf der Aktionärsversammlung entschieden werden obsich das Unternehmen aus dem Börsenhandel zurückziehen kann. Simmen die Aktionäre zu einem überwiegendem Anteil zu dann kann der Börsenhandel eingestellt werden und tja, Genussscheininhaber haben also nix zu sagen…

Ich hab mal von nem Fall gehört dass ein börsennotierten Unternehmen von der Börse wollte. Die Grossartionäre haben alle dafür gestimmt und die Kleinaktionäre dagegen, weil sie ihre Anteile nicht für den vom Unternehmen geboteten sehr niedrigen Rückkaufswert zurück verkaufen wollten - wegen dem zu erwartenden Verlust. Ende des Liedes: Das Unternehmen ist wegen der Stimmmehrheit der Grossartionäre von der Börse gegangen und die Kleinartionäre haben beinahe alles verloren…

Sorry, dass ich euch keinen besonders positiven Bericht schreibe. Frag doch einfach mal bei einem Wirtschaftsrechtsanwalt was dann passiert. Eine Konsultationsstunde für rechtlichen Rat kostet nicht soviel und dann kennst du wenigstens alle rechtlichen Fakten!