Bertiebliche altersvorsorge

Hallo,
ein Angestellter der seid 2003 bei einer Versicherungsgesellschaft arbeitet, und zum damaligen Zeitpunkt eine Rentenversicherung abschließen musste, verlässt nun diesen arbeitgeber und möchte seine Eingezahten beträge nun wieder bekommen. Der arbeitgeber sagt das dies nicht ginge und er die versicherung entweder ruhen lassen könne und mit 65 ca 30euro im monat bekäme oder aber er weiter einbezahlt. Gibt es keine möglichkeit das Geld zurück zu bekommen?

Hallo,

wenn die Versicherung nach den Regeln des BetrAVG (muß im Vertrag stehen) abgeschlossen wurde,nur unter den relativ engen Vorraussetzungen des § 3
http://bundesrecht.juris.de/betravg/__3.html

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