Berücksichtigung in Nebenkostenabrechnung

In der vermieteten Wohnung sind bei der Heizungsanlage Umwälzpumpen und der Fußbodenverteiler wegen defekt ausgetauscht worden. Ebenso wurde darum die Duschbatterie und der Duschhahnmischer erneuert. Sind diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung ansetzbar?

Danke für Antworten

Grünfink

Nö, warum sollten sie, das hat mit den Nebenkosten nichts zu tun.
Das fällt unter die Kleinreparaturklausel. Wenn die Kosten einen bestimmten Jahresbetrag überschreiten und da geht die Rechtsprechung bei 6 - 8% der jährlichen Kaltmiete oder bei 75 - 100, in Ausnahmefällen 120.-€, bei einer Einzelreparatur aus. ramses90

Wobei ich meinen würde, dass Umwälzpumpen und Fussbodenverteiler auch nichts mit Kleinreparaturen zu tun haben.

Bevor es jemand missversteht. Da es ein Jahresbetrag ist, kommt es nicht auf die Einzelreparatur an, sondern auf die Summe de ganzen Jahres. Natürlich muss es auch wirksam vereinbart sein.

Grüße

Huhu,

nein das sind Instandhaltungskosten und diese sind bei Wohnraummietverträge vom Vermieter zu übernehmen. Einzig die Duschbatterie kann ggf über die Kleinreperatruklausel gelden gemacht werden, wenn diese wirksam vereinbart wurde und der Betrag der Maßnahmen nicht den vereibenarten Betrag je Maßnahme nicht übersteigt.

Beispiel:
Vereibart je einzelmaßnahme 80€ im jahr max. 700€

Die Batterie koste 70, Mieter muss 70€ Zahlen

Die Batterie kostet 80,01 € Mieter muss 0 € Zahlen da einzlmaßnahme über 80 €

Wenn Duschbatterie und der Duschhahnmischer („darum“) im Zusammenhang mit dem Austausch Umwälzpumpe und Fußbodenverteiler geschah, wird sich ein pfiffiger Mieter zu wehren wissen. Zu bedenken ist noch, wie alt Batterie und Armatur waren und warum sie getauscht wurden. War das prophylaktisch? Wurde dies auf Wunsch des Mieters durchgeführt?

Umwälzpumpe und Fußbodenverteiler sind eindeutig Instandhaltungsmaßnahmen, für die ein Mieter nicht aufzukommen hat.