In der vermieteten Wohnung sind bei der Heizungsanlage Umwälzpumpen und der Fußbodenverteiler wegen defekt ausgetauscht worden. Ebenso wurde darum die Duschbatterie und der Duschhahnmischer erneuert. Sind diese Kosten in der Nebenkostenabrechnung ansetzbar?
Danke für Antworten
Grünfink