Berücksichtigung von volljährigem, leiblichem Kind auch bei Erwerbstätigkeit möglich?

Hallo Wisser,
Folgender Fall:
leiblicher Sohn, 21jährig, hat Ausbildung im Januar beendet und verdiente bis Jahresende sein eigenes Geld. Er wohnt zuhause und wird durch „Sachleistungen“ dementsprechend unterstützt. Nun mache ich gerade meine Steuererklärung mit WISO und stolper über eine dort missverständlich beschriebene Vorgehensweise, dass ich die Krankenkassenbeiträge meines Sohnes (immerhin ca. 3.000 Euronen) mit bei mir als Sonderausgaben absetzen kann, sofern er nicht selbst eine Lohnsteuererklärung vornimmt.
Natürlich ist er nicht mehr auf der Kindergeldliste.
Wisst ihr da was genaueres?

Danke im Voraus!

Da hilft ein Blick ins Gesetz:

§ 10 (1) Nr. 3 Satz 2 EStG:

Als eigene Beiträge des Steuerpflichtigen werden auch die vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung getragenen eigenen Beiträge… eines Kindes behandelt, für das ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld besteht.