Berücksichtigung betriebliche Altersvorsorge / bAV

Hi,
wenn über den Arbeitgeber ein prozentualer Teil des Bruttoentgeldes in betriebliche Altersvorsorgeprodukte geht, können diese Aufwände dann steuerlich berücksichtigt werden?

Nach meinem Kenntnisstand sind solche Aufwendungen zur AV seit 2010 unbeschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig? Trifft das hier auch zu?

Danke und VG

bAV Beiträge (P-Kasse und DV) sind generell steuer und sozialabgabenfrei, bis zur Höhe von 220€ mtl.

Darüber hinaus kannst du weitere 1.800€ pro Jahr steuerfrei ansetzen.

Wenn dein Chef dir eine bAV komplett bezahlt ist es für dich irrelevant, in der späteren Auszahlung jedoch von dir zu versteuern.

Anders verhält es sich bei U-Kassen.

Diese haben andere Höchstgrenzen, wobei dein EInkommend die große Rolle spielt.

Im vorigen Bsp. werden die Zuwendungen in eine rückgedeckte UK eingezahlt, dies sind mtl. ca. 60 EUR und einmal im Jahr ca. 620 EUR als Zusatzbeitrag.

Diese Zuwendungen werden bereits vor dem SV-Brutto abgezogen, sind also Steuer- und SV-frei.

Können diese Zuwendungen denn i. S. d. erweiterten Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden?

Danke und Gruß

Bei der Bruttoentgeltumwandlung zahlt der Vorsorgesparer über den Betrieb einen Teil seines Bruttogehalts in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch die Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Durch die Bruttoentgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (2010 sind das monatlich 220 Euro) in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung einzuzahlen. Darüber hinaus können Arbeitnehmer bei seit 1. Januar 2005 abgeschlossenen Verträgen weitere 1.800 Euro jährlich steuerfrei umwandeln. Der steuerlich geförderte Höchstbetrag steigt dadurch auf 4.440 Euro im Jahr. Allerdings sind diese zusätzlichen 1.800 Euro sozialversicherungspflichtig. Arbeitnehmer, die eine bis Ende 2004 abgeschlossene Direktversicherung nach dem Modell der Pauschalversteuerung fortführen, können nur bis zu 2.640 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln. Die zusätzlichen 1.800 Euro bleiben ihnen verwehrt.

Mit Sonderausgaben hat das nichts zu tun

Gruss Lothar Hauschulz

Hallo Herr Hauschulz,

Danke für die Erläuterung, mir ist die Sache jetzt ist es klar geworden.

Hallo!

Da die Beiträge aus dem Bruttogehalt abgehen und dadurch steuer- und ggf. auch sozialversicherungsfrei sind, ist eine erneute Angabe in der Steuererklärung nicht notwendig und auch nicht möglich. Die Beiträge sind bereits steuerfrei.

Wenn das bei dir nicht so sein sollte, bitte genau angeben, um was für eine Art der betrieblichen Altersvorsorge es sich handelt.

Viele Grüße

Marcus

Hallo,

wenn Du Bruttogehalt umwandelst, zahlst Du darauf keine Steuern und keine Sozialabgaben. Ein steuerfrei entrichteter Teil des Einkommens kann m.E. nach nicht noch mal von der Steuer abgesetzt werden.

Sonderausgaben sind geregelt im § 10a EStG, dort geht es aber um die Riesterförderung, nicht um die BAV.

Schönes Wochenende,

ULi.

Hi Marcus, Danke für die Antwort, hat mir geholfen!

Hallo Uli,

Danke für deine Antwort!
Die Frage ist bereits beantwortet, wie kann ich meine Anfrage schliessen?

Gruß

gute Frage, keine Ahnung…

Beiträge können immer nur einmal steuerlich geltend gemacht werden. So wie diese auch nur einmal besteuert werden :smile:

Hallo,
zu Deiner Frage siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausgabe_Steuerrecht. Steuerliche Beratung darf nur durch einen Rechtsberater (Steuerberater) geschehen. Bei Beiträgen aus der Entgeltumwandlung hat man die Sozialversicherungsersparnis und auch die Steuerersparnis. Bei wikipedia betriebliche Altersvorsorge findest Du noch einiges an Info
Bis bald

Einen schönen guten Morgen,
die BAV ist wie alle anderen Versicherungen in den Vorsorgeaufwendungen allgemein abzugsfähig. Was sich verändert hat, sind die Krankenversicherungsbeiträge, die im gesetzlichen Umpfang gesondert berücksichtigt werden. Wer eine private KV besitzt, kann nur den gesetzlich zu berücksichtigen Teil geltend machen.
z.B. kein Krankentagegeld oder den Luxus der Chefarztbehandlung sowie ein Einbettzimmer.
Ich hoffe, ich konnte weiter helfen.
Liebe Grüße
Vero

Antwort:

Also bei der Betrieblichen Altersvorsorge können bis zu 2400€ steuerlich begünstig werden und wenn man noch 1800€ dazu zahlt dann können die nicht Steuerlich geltend gemacht werden.

Die Zahlen sind auf das Jahr gerechnet.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter Helfen.

Antwort:

Uaf das Jahr gesehen sind 2400€ steuerlich begünstigt und die 1800€ sind nicht Steuerlich begünstigt.

ein hallo zurück:
stichpunkt: nachgelagerte besteuerung

Wenn die Einzahlung nach §3 Nr. 63 EStG aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen erfolgt (max. 4% plus 1800 Euro), so hat dies weder in der LStB noch in der ESt-Erklärung was zu suchen. Was man nicht versteuert hat, kann ja auch nicht abgesetzt werden.

Guten Tag,
ich vermute mal, dass es sich hier um eine Direktversicherung handelt, die bereits durch SV und Steuerfreiheit „subventioniert“ sind. Insofern wird im Rahmen der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben keine weitere „Vorteile“ ergeben. Jedoch sollten Sie diese Beiträge auch in der Steuererklärung angeben, denn je nachdem wann Sie diesen vertrag abgeschlossen haben, kann sich aufgrund der geänderten Rechtslage auch eine Günstigerprüfung ergeben. Doch hierzu sollten Sie nochmals einen Steuerberater befragen mit detaillierten Informationen zu Ihrem Vertrag.
Viele Grüsse
Christian Müller

Hi, einfach kurz und präzise Antwort. Danke.

Hi,

da bist Du auf dem falschen Weg.

Bei der bAV sind Beiträge bis zu 4 % der BBG steuerfrei (2010: 220 EUR pro Monat)

Eine Absetzung als Sonderausgaben ist nicht mehr möglich.

Liebe Grüße

Andreas Wurscher

Kann man so pauschal nicht sagen, kommt auf den Durchführungsweg und damit auf die Steuerliche Berücksichtung an.
Was abgeschlossen? DV/PK/PF nach § 3 Nr.63 EStG
nur 4% BBG West max. 2.688 €
oder U-Kasse nach § 4d EStG unbegrenzt
aber immer Gesamtversorgung max. 75% des letzten Brutto beachten.

Sind aber alles keine Sonderausgaben.

LG