Berücksichtigung KiSt-Erstattung im Trennungsjahr

Liebe Experten,

angenommen ein Ehepaar habe bisher immer die Zusammenveranlagung gewählt. Im Trennungsjahr 2010 würde für den Ehemann eine Einzelveranlagung durchgeführt. Die Scheidung sei erfolgt in 2011.

In der gemeinsamen Steuererklärung 2008 käme es zu einer Erstattung bei der Kirchensteuer, diese Erstattung erfolge im Kalenderjahr 2010. Die Erstattung (-100 EUR) setze sich anteilig aus einer Nachzahlung des Ehemanns (250 EUR) und einer Erstattung der Ehefrau (-350 EUR) zusammen.

Nun würde im EST-Bescheid 2010 die saldierte Kirchensteuererstattung -100 EUR beim Ehemann bei den Sonderausgaben abgezogen, obwohl er ja eigtl. eine NZ iHv 250 EUR angerechnet bekommen müsste.
Ist dieser Gedankengang richtig und wie könnte man vorgehen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Schöne Grüße
Schinnos

Hi,

Einspruch einlegen und den Sachverhalt darlegen.

Schöne Grüße
C.