Berücksichtigung von Sonderzahlungen zur Rente

Hallo zusammen,

ich habe vor kuzem Gerüchte gehört dass Sonderzahlungen wie Bonuszahlungen oder 13. Monatsgehalt für die Rente nicht angerechnet werden. Stimmt das wirklich?

So wie ich das verstanden habe würde dann bei einem Gehalt von z.B. 13 x €2.000,-- und einer einmaligen Bonuszahlung von z.B. €1.000,-- für die Rente nur €24.000,-- angerechnet anstatt der tatsächlich versteuerten €27.000,–.

Kann da jemand dazu genauere Informationen geben?

Danke und schönen Gruß,
Martin

Hallo Martin,

da bist Du glaubich ein paar Bretter vorbeigeraten: Die Rentenversicherung ist primär keine steuerliche Angelegenheit.

Hat bloß insofern damit zu tun, als sowohl Beiträge zur SV als auch Lohnsteuer zu der langen Stufenleiter von einem fetten Bruttogehalt zu einem mageren Nettogehalt gehören.

Zu Deiner Frage: Es kommt, einmal wieder, drauf an.

Am ehesten augenfällig wird das Phänomen der Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung, wenn jemand mit zwölf Gehältern unterhalb liegt und mit der November-Sonderzahlung diese grade mal überschreitet: Da hilft nix, keine Beiträge - kein Anspruch.

In anderen Fällen kommt noch in Frage, dass die Sonderzahlung in eine Direktversicherung umgewandelt wird. Dann gilt: Alles, was pauschal versteuert und sozialversicherungsfrei ist, führt nicht zu Ansprüchen aus Leistungen der SV (Rente, Arbeitslosigkeit).

Wenn das dreizehnte ganz regelmäßig „verbeitragt“ wird (schöne Wort, nicht?), fließt es auch in den Rentenversicherungsverlauf ein.

Schöne Grüße

MM