Hallo,
angenommen ein deutscher Student in Australien (gemeint ist ein Student der sein gesamtes Studium in Australien absolviert und nicht ein in D immaktrikulierter Student mit kurzzeitigem Gaststudium in AUS) hat neben der Kosten für die Lebensführung hohe Studiengebühren aufzubringen. In den überwiegenden Fällen hat sein Unterhaltsverpflichteter in Deutschland diese Kosten zu tragen. Können die Unterhaltsverpflichteten diese Kosten in ihrer deutschen Steuererklärung geltend machen? An welcher Stelle in der ESt-Erklärung? Danke für die Antwort.