Berücksichtigungsfähige Schulden bei Kindesunterha

Hallo,

spielt es eine Rolle bei der Berücksichtigung der Berechnung des Kindesunterhalts, dass bei den Schulden, die in der Ehe gemacht wurden, nur der Unterhaltspflichtige als Kreditnehmer gegenüber dem Gläubiger aufgetreten ist?

Vielen Dank im voraus für eine Antwort.

Hallo Vogel,

es ist unerheblich, ob beide oder nur einer unterschrieben hat. Wichtig ist der Nachweis, dass das Darlehen eheprägend war, d.h. für die eheliche Gemeinschaft gebraucht wurde.Hat man damit allerdings ein Auto gekauft, das man auch mitnimmt, so wirkt sich das Darlehen nicht unterhaltsmindernd aus.

Hth

tantal

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