Mein Lebensgefährte hat im August 2004 ein Mehrfamilienhaus gekauft. Wir bewohnen die Erdgeschoßwohnung. UG u OG (2 Whgen) sind vermietet. Darlehensaufwand € 1.985,00 Nettomieten von 3 Whgen € 920,00. Sein Nettoverdienst ca. 2.200,00. Wir haben 2 Kinder 4 Jahre u 8 Monate u ich bin mit 3. Kind schwanger. ER ist der Meinung daß die Darlehensraten komplett sein Nettoeinkommen mindern u für den Kinder- u Betreuungsunterhalt ein Ausgangsbetrag von ca. € 1.100,00 steht . Wir sind nicht verheiratet - ich stehe nicht im Grundbuch o in den Darlehnsverträgen drin - WER kann mir helfen - ??? Vielen Dank im Voraus - liebe Grüße
Hallo!
ICh kann leider keine fachliche Auskunft darüber geben.
Meiner Erfahrung nach ist sein Nettoverdienst sein Nettoverdienst. Er kann nicht einfach hingehen und davon die monatlichen Belastungen vom Haus abziehen.
Mein Rat ist es einen Anwalt zu konsultieren bzw. bei Ihrem Jugendamt nachzufragen.
Wie eben schon erwähnt es ist keine Fachliche Antwort.
Viel Glück!
A.Krayl
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Ob genannte Schulden berücksichtigungsfähig sind, ist mir nicht ganz klar.
Meist ist in Unterhaltsleitlinien (s.dort) zu lesen:
„Zins- und Tilgungsraten für berücksichtigungsfähige Schulden können (ggf. unter
Berücksichtigung einer möglichen Tilgungsstreckung) je nach den Umständen des
Einzelfalles das anrechenbare Einkommen vermindern. Im absoluten Mangelfall (vgl.
Nr. 23) sind sie in der Regel nur bis zur Höhe des pfändbaren Betrages (§ 850 c Abs.
1 Satz 2 ZPO) zu berücksichtigen.“
Aber es wirken sicher einkommendserhöhend:
- die Mieteinnahmen
- der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen in der eigenen Wohnung (anzusetzen wie ortsübliche Miete)
Bitte mal mit o.g. Stichworten (auch „Unterhaltsrechtliches Einkommen“) googeln.
Mfg
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