Hallo zusammen,
bei der Berechnung des Kindsunterhalt werden vom Nettolohn in der regel berücksichtigungsfähige Schulden abgezogen.
Aber was sind berücksichtigungsfähige Schulden?
Gruß und Dank
xrax
Hallo zusammen,
bei der Berechnung des Kindsunterhalt werden vom Nettolohn in der regel berücksichtigungsfähige Schulden abgezogen.
Aber was sind berücksichtigungsfähige Schulden?
Gruß und Dank
xrax
Hi,
das wichtigste Kriterium ist, die Schulden müssen schon VOR Entstehen bzw. Bekanntwerden der Unterhaltspflicht bestanden haben. Schulden, die danach gemacht werden, werden i.d.R. nicht berücksichtigt.
Gruß
Nelly
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
stimmt. Meist werden auch Schulden berücksichtigt, die im beiderseitigen Einvernehmen der Eltern und/oder Eheleute gemacht wurden.
Gruß
Ingrid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
stimmt. Meist werden auch Schulden berücksichtigt, die im
beiderseitigen Einvernehmen der Eltern und/oder Eheleute
gemacht wurden.
Das hat aber eher mit Ehegattenunterhalt zu tun, nicht mit Kindesunterhalt.
Gruß
Nelly
Hallo,
berücksichtigungsfähige Schulden…
Ein weites Feld…
Immer eine Einzelfallentscheidung…
Zum einen müssen die Schulden bereits vor der Zahlungsverpflichtung bestehen, andererseits in gewisser Weise mit dem Kind zu tun haben oder diesem Zugute kommen.
Konkret:
Die Ratenzahlung für die Küche, die die Ehefrau mitgenommen hat und zusammen mit dem Kind nutzt, bzw für das Kind nutzt, ist berücksichtigungsfähig, wenn es die alte Küche aus Ehezeiten ist.
Nutzt der Vater aber noch immer dem 7er BMW, der zu Ehezeiten angeschafft wurde, wird die Rate nicht anerkannt.
Grüsse
dragonkidd
Neee Nelly,
ist so nicht richtig. Schulden können auch beim Kindesunterhalt anerkannt werden.
Beispiel: Papa in einer kompletten Familie kauft ein Auto auf Raten um damit zur Arbeit zu fahren und die Brötchen für die Familie zu verdienen.
Oder es wird eine Immobilie, neue Möbel gekauft. Die Mietwohnung renoviert und der Makler und die Kaution davon bezahlt. Also Schulden die der gesamten Familie zugute kommen.
In solchen wichtigen Fällen bekommt das Kind innerhalb der gesamten Familie auch weniger Spielsachen geschenkt und nicht die teueren Markenklamotten, wenn das zum Ausgeben vorhandene Geld durch die Schulden weniger wird.
Bei einer Trennung/Scheidung bleiben die Schulden da dann muss das Kind auch weiterhin mit weniger Spielsachen und ohne teuere Markenklamotten auskommen.
Würden die Schulden nicht bedient werden, würde das Auto vom Kreditgeber einkassiert (er kann seinen Job nicht mehr ausüben und hat trotzdem Restschulden) und die Immobilie und Möbel (wenn Eigentumsvorbehalt besteht) versteigert werden (meist unter Wert und Schulden bleiben trotzdem bestehen). Der Vater hätte Pfändungen, schlechte Schufa und unter Umständen Probleme am Arbeitsplatz wegen der Lohnpfändungen (wenn er z. B. Kassier ist).
Somit werden die Schulden von den Gerichten weiter anerkannt. Unter Umständen (wenn Mangelfall droht) muss der Vater dann die monatliche Zahllast mindern in dem er den Kredit neu fassen und strecken muss. Macht der Kreditgeber nicht mit, muss er bei Gericht das nachweisen.
So sieht meist die Praxis bei den Gerichten aus. Wenn Jugendämter den Unterhalt berechnen „vergessen“ diese gerne die gerichtliche Praxis.
Mir ist ein Fall bekannt, da wurden dem Vater vom (mütterfreundlichen) Richter regelmässig 500 Euro pauschal monatlich für die Schuldentilgung zusätzlich belassen und zwar über viele Jahre hinweg, sogar als sich die Schulden schon etwas minimiert hatten.
Also gut und nachvollziehbar zusammen mit einem engagierten Anwalt argumentieren und alles anhand von Belegen beweisen.
Gruß
Ingrid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Besten Dank zusammen,
jetzt weis ich mal im Groben bescheid.
Gruß
xrax