wenn ein PKW Fahrer auf einer relativ engen Fahrbahn überholt (zwischen Bürgersteig auf der rechten Seite und parkenden Autos auf der linken Seite sind insgesamt ca. 4,50 Meter Platz) und hier zum Überholen ansetzt (etwas schneller als Schrittempo) und der Radfahrer in diesem Augenblick ohne Grund sein Fahrrad abrupt abbremst,
so dass der PKW Fahrer den Radfahrer minimal berührt, aber nicht verletzt und auch das Rad nicht beschädigt,
ist dies ein Verkehrsdelikt?
Beim Stillstand der beiden Fahrzeuge steht der Radfahrer im Bereich des vorderen Kotflügels des PKW’s.
Wie nennt sich das Delikt und welche Strafe erwartet den PKW Fahrer?
Spielt es eine Rolle, dass der Radfahrer ohne Grund sein Rad abbremst?
wenn ein PKW Fahrer auf einer relativ engen Fahrbahn überholt
(zwischen Bürgersteig auf der rechten Seite und parkenden
Autos auf der linken Seite sind insgesamt ca. 4,50 Meter
Platz) und hier zum Überholen ansetzt (etwas schneller als
Schrittempo) und der Radfahrer in diesem Augenblick ohne Grund
sein Fahrrad abrupt abbremst,
Anhalten wird man ja noch dürfen - defür bedarf es von keiner Seite eine spezielle Erlaubnis.
so dass der PKW Fahrer den Radfahrer minimal berührt, aber
nicht verletzt und auch das Rad nicht beschädigt,
Es ist ein klassischer Auffahrunfall, verursacht durch zu dichtes Auffahren und das weglassen hinreichenden Seitenabstandes beim Überholen.
Beim Stillstand der beiden Fahrzeuge steht der Radfahrer im
Bereich des vorderen Kotflügels des PKW’s.
Wie nennt sich das Delikt und welche Strafe erwartet den PKW
Fahrer?
Wo kein Kläger, dort kein Richter. Wenn kein Schaden entstanden ist, kann höchstens der Radfahrer Anzeige wegen Nötigung erstatten. Vielleicht geht auch 'was über nicht Einhalten des Sicherheitsabstands. Aber es ist ja nichts Nachweisbares passiert… (oder hat das Auto Schrammen? Dann würde auch das Rad ggf. beschädigt sein…)
Spielt es eine Rolle, dass der Radfahrer ohne Grund sein Rad
abbremst?
Gründe sind subjektiv - vielleicht sollte ja der Autofahrer vorbeigelassen werden? Das vermeintlich sinnfreie Anhalten eines vorausfahrenden Fahrzeugs entschuldigt in keinem Fall das Verurasachen eines Auffahrunfalls - selbst nicht an Stellen, wo nicht gehalten werden darf, auch wenn dann meist dem Anhaltenden eine Mitschuld gegeben werden dürfte.
Danke Ingo,
klar darf man anhalten, aber nicht auf einer Straße, ohne Grund,
Mitten auf der Fahrbahn und wenn man weiß, dass ein Auto hinter einem fährt…
Denke ich mal ist auch so eine Art Nötigung?
OK, du schreibst Nötigung des Autofahrers?Welche Strafe erwartet den PKW Fahrer jetzt?
Gruß
Sebastin
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klar darf man anhalten, aber nicht auf einer Straße, ohne
Grund,
Wo soll man sonst anhalten, wenn man sich auf der Straße befindet?
Und nur weil der Grund nicht offensichtlich (für dich) ist, wird der Radler einen Grund gehabt haben. Und wenn es das Staubkorn im Auge ist, welches unter harten Kontaktlinsen beispielsweise schweine weh tut.
Man hat nach StVO sein Fahrzeug nur so schnell zu fahren, dass man es jederzeit unter Kontrolle hat. Hinter einem Fahrrad heißt das mitunter eventuell auch mal nur mit 10 km/h fahren zu können, was den Bremsweg aber auch ungemein kurz hält. *gg*
Da du so vehement darauf bestehst, dass der Radler im Unrecht sei, gehe ich davon aus, du warst der KfZ-Fahrer. Bist du ausgestiegen, hast mit dem Radler gesprochen und geklärt, ob er Anzeige erstattet?
Gruß
T.
wenn das Ganze bei Schritttempo stattfand, sollte man schon mal in Erwägung ziehen, dass der Radfahrer evtl anhalten will
bei beengten Verhältnissen darf man nicht überholen, weil der Mindestseitenabstand von 1,5 Metern (Rechtsprechung z.T. auch 2 Meter) nicht eingehalten werden kann
bei Radfahrern ist grundsätzlich mit unvorhergesehenen Reaktionen zu rechnen (die Fliege im Auge, der Kiesel auf der Straße etc., alles Dinge, die der Autofahrer nur durch die Reaktion des Radfahrers bemerkt)
Bitte einfach zu dme Schreiben, was hier steht ok?
also wir haben festgestellt, dass der pkw fahrer schuld ist.
welche strafe für nötigung und welche für zu dichtes auffahren kann er bekommen?
der radfahrer ist vollkommen ok und das rad auch
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Ohne anzeige des Radfahrers kann es keine zu erwartende Strafe geben. Selbst bei Anzeige wird nichts kommen oder glaubt jemand ernsthaft, daß die STA hier groß ermitteln würde??
Also mal die Kirche im Dorf lassen und zukünftig vielleicht mal Auto fahren lernen ;o)
ich würde dichtes Auffahren das eine Berührung möglich macht
als Nötigung ansehen.
Interessant. Welcher Punkt spräche denn hier für Nötigung? Lies doch einfach mal http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html und erkläre es uns dann.
Gruß
loderunner (ianal)