Berührungsschutz für Kammschiene Vorschrift?

Ich habe in einer kleinen Gewerbeeinheit einen Installationsverteiler/ Unterverteiler („Sicherungskasten“) aus dem Jahre 1989. Wegen einer kleinen Erweiterung musste ein FI-Schutzschalter installiert werden. Das ist geschehen. Der Elektriker, der die Sache abnehmen sollte, verweigert die Abnahme mit der Begründung, die Kammschien unter den Sicherungsautomaten seien nicht isoliert, was nicht den Vorschriften entsprechen würde. Im Sicherungskasten gibt es keine zu bedienenden Teile. Der Kasten lässt sich außerdem nur mit Werkzeug öffnen. Hierauf hingewiesen teilte der Elektiker mit, dass dies keine Rolle spiele, weil von den nicht-isolierten Kammschienen im Falle von Wartungen oder weiteren Installationsarbeiten Gefahren für Fachpersonal ausginge. Teile, die einer Wartung bedürfen, gibt es jedoch im Kasten auch nicht. Es gibt nur einen FI-Schutzschalter und drei Kammschienen mit jeweils 6 Sicherungsautomaten. Ganz simpel alles.

Er beruft sich auf DIN VDE 0100-410 die Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) auch innerhalb von elektrischen Betriebsmitteln fordere, wenn Zugang möglich ist. Der Installationsverteiler sei ein Betriebsmittel und könne geöffnet werden (mit Werkzeug).

Außerdem fordere DIN EN 61439 (VDE 0660-600) in Teil 3 (Installationsverteiler für die Bedienung durch Laien) ein Schutz gegen direktes Berühren „auch bei abgenommenem Deckel, sofern eine Bedienung oder Wartung vorgesehen ist“.

Ich halte beides für konstruiert, habe die Texte der Normen aber leider nicht im Wortlaut oder Literatur zur Auslegung. Meiner Meinung nach ist DIN VDE 0100-410 nicht anwendbar, wenn der Verteiler nur mit Werkzeug geöffnet werden kann. Meines Erachtens ist DIN EN 61439 (VDE 0660-600) nicht anwendbar, wenn im Verteiler nichts zu bedienen ist, bzw. es müssen nur diejenigen Kammschien im Bereich von Bedienelelementen isoliert werden.

Der Elektriker hat sich bereits bei der Kontrolle nicht seriös verhalten. Er hatte alles geprüft und durchgemessen, samt FI, was ca. 20 Minuten dauerte. Dann sagte er, alles ist in Ordnung. Weil wir die Arbeit auf Stundenbasis vereinbart hatten, fragte ich, ob das jetzt nur eine halbe Stunde kostet. Dann sagte er, er müsse doch noch weiter prüfen. Er hat dann noch eine Stunde lang immer wieder alles durchgemessen, also immer wieder die gleichen Messvorgänge durchgeführt und die Ergebnisse notiert. Er sagte, er müsse prüfen, ob alles konstant gleich bleibt. Dann ging er und sagte, er meldet sich wieder. Er hat dann eine Rechnung über 600 EUR geschickt und gesagt, dass die Kammschienen nicht isoliert sind. Er könne daher keine Bescheinigung ausstellen. Der Austausch würde 600 EUR kosten und er müsste dann nochmal alles prüfen. Der Vorgang ist offenkundig unseriös. Ich möchte rechtlich dagegen vorgehen. Dazu muss ich aber sicher wissen, ob die Kammschienen tatsächlich isoliert sein MÜSSEN, also ob die Regelungen das für meinen Fall vorschreiben bzw. ob es Ausnahmen oder Ermessensspielräume gibt.

Ich habe schon öfter FI nachgerüstet und der früher zur Abnahme bestellte Elektriker hat nicht-isloierte Kammschienen niemals beanstandet in diesen Fällen. Die Kontrolle hat jeweils auch nur eine halbe Stunde gedauert. Leider ist er inzwischen verstorben, sodass ich einen neuen suchen musste.

„Aktive Teile müssen im Inneren von Umhüllungen oder hinter Abdeckungen sein m(…)“
Anhang A.2.1

„In Fällen, in denen es notwendig ist, Abdeckungen zu entfernen oder Umhüllungen zu öffnen oder
Teile der Umhüllungen zu entfernen, darf dieses nur möglich sein:
– durch das Verwenden eines Schlüssels oder Werkzeugs (…) oder
– nach dem Abschalten (…)“
Anhang A.2.4

Der Basisschutz ist demnach erfüllt, auch wenn hinter der mit Werkzeig abnehmbaren Abdeckung aktive Teile berührbar sind.

Da fehlt meines Wissens im Zitat der Zusatz „durch elektrotechnische Laien“.

Wenn ich eine Maschinensteuerung baue, dann ist damit zu rechnen, dass auch mal ein Laie den Schrank öffnet, um eine Sicherung zu ersetzen oder ein Motorschutzrelais zu resetten.
Das ist in einer Verteilung nicht der Fall.

Die Maßnahmen bei einer Prüfung sind klar umschrieben. Eine wiederholte Messung „zur Prüfung der Konstanz“ ist NICHT vorgesehen. Es wird besichtigt, erprobt und gemessen.

Aha. Darin enthalten sind 200 km Anfahrt?

Sicher doch, aber eben mit genau dem Inhalt der Prüfung und genau dem seiner Meinung nach bestehendem Mangel. Er möge sich dabei bitte nicht mit allgemeinen Normnennungen begnügen, sondern mit dem genauen Teil der Norm, gegen die angeblich verstoßen wurde. Die 0100-410 hat 52 Seiten.

Fakt ist:
Sobald nach Abnehmen der Abdeckung aktive Teile berührbar sind, handelt es sich normativ um „Arbeiten unter Spannung“, was einen ganzen Rattenschwanz von Bedingungen und Vorgaben ergibt. Daher ist gute Praxis, sagenhafte 4,37€ zu investieren und fingersichere Phasenschienen einzubauen. Ich hätte die Anlage als „ist normkonform“ bewertet, aber die Empfehlung zum Tausch der Schienen zugefügt.

Du hast eine Prüfung der Anlage beauftragt, du hast das Recht auf einen Prüfbericht. Dort sind die Ergebnisse der Besichtigung, Erprobung und Messungen aufzuführen. Etwaige Mängel sind zu benennen.

Zusatz:
Bei Gewerbebetrieben gilt zudem die Vorschrift 3 der DGUV. Zudem haben die Sachversicherer weitere Anforderungen in den VdS Regeln erlassen. Je nach Nutzung können noch viele weitere Vorschriften zur Anwendung kommen.

Schau mal, was auch noch zulässig ist und hergestellt wird:

Die werden immer noch verkauft und hergestellt, denn da, wo man sie einbaut, ist eine nur mit Werkzeug abnehmbare Abdeckung vor UND dort befinden sich stets keine Teile, die man mal bedienen muss.
Sobald sich hinter einer solchen Abdeckung ein Betriebsmittel befindet, welches man zu Wartungs- oder Instandsetzungszwecken bedienen muss, hat der Bereich fingersicher zu sein. Wenn nicht, dann nicht.

Wie ist das in Verbindung mit dem neu eingebauten FI-Schutzschalter zu sehen?

Danke für die hilfreiche Antwort. Ein Verstoß gegen DIN VDE 0100-410 liegt demnach nicht vor. Aber wie sieht es mit der anderen DIN aus, auf die er sich auch bezieht:

Der muss bedient werden können, ohne die Abdeckung abzunehmen. Dies ist gewährleistet.

Es ist ausgeschlossen, dass ein Laie zur Bedienung oder Wartung die Abdeckung entfernen muss.
Daher sind berührbare aktive Teile hinter der Abdeckung zulässig.

Wie ich schon geschrieben habe: Das VDE-Machwerk ist riesig und unübersichtlich. Wenn jemand sagt, dieses oder jenes sei laut VDE verboten, dann erwarte ich die vollständige Bezeichnung des Abschnittes der Norm, wo das steht. Also nicht „DIN VDE 0100-530“, sondern etwa „Abschnitt 531.3.2 von DIN VDE 0100-530“.

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Aber steht denn in DIN EN 61439 (VDE 0660-600) in Teil 3 (Installationsverteiler für die Bedienung durch Laien) dass ein Schutz gegen direktes Berühren „auch bei abgenommenem Deckel, sofern eine Bedienung oder Wartung vorgesehen ist“?
Natürlich kann man sagen, dass man genauere Angaben erwartet, also Abschnitt-Nummer. Diese Angaben habe ich aber nicht. Ich wüsste daher gerne, ob in der Norm in Teil 3 tatsächlich soetwas steht. Es geht nicht um weitere VDE-Regelungen, sondern um diese.
Es geht auch nicht um die Frage der Kosten isolierter Kammschienen oder die Frage der einfachen Möglichkeit des Austauschs. Mir wird mit oben genannten Gründen die Abnahme verweigert und ich soll für die Prüfung 600 Euro zahlen, die Beseitigung angeblicher Mängel für weitere 600 EUR beauftragen und dann eine erneute Prüfung. Ich möchte rechtlich hiergegen vorgehen und den Elektriker zwingen, mir ohne weitere Arbeiten an der Anlage die Abnahme zu erklären. Das geht nur, wenn ich herleiten kann, warum sich die Anlage bereits jetzt in einem Abnahmefähigen Zustand befindet. Dazu muss ich herleiten, dass die vom Elektriker angeführten Gründe unzutreffend sind. In Bezug auf DIN VDE 0100-410 ist mir das mit den obigen Hinweisen möglich. Ich brauche aber noch das gleiche in Bezug auf DIN EN 61439 (VDE 0660-600), Teil 3, also ob das, was der Elektriker sagt, oder wörtlich oder sinngemäß steht oder eben nicht. Da ich den Text der Norm nicht habe und über das Internet auch nicht bekommen kann, brauche ich jemanden, der rein schaut und mir die einschlägige Passage zitiert.