Ich habe in einer kleinen Gewerbeeinheit einen Installationsverteiler/ Unterverteiler („Sicherungskasten“) aus dem Jahre 1989. Wegen einer kleinen Erweiterung musste ein FI-Schutzschalter installiert werden. Das ist geschehen. Der Elektriker, der die Sache abnehmen sollte, verweigert die Abnahme mit der Begründung, die Kammschien unter den Sicherungsautomaten seien nicht isoliert, was nicht den Vorschriften entsprechen würde. Im Sicherungskasten gibt es keine zu bedienenden Teile. Der Kasten lässt sich außerdem nur mit Werkzeug öffnen. Hierauf hingewiesen teilte der Elektiker mit, dass dies keine Rolle spiele, weil von den nicht-isolierten Kammschienen im Falle von Wartungen oder weiteren Installationsarbeiten Gefahren für Fachpersonal ausginge. Teile, die einer Wartung bedürfen, gibt es jedoch im Kasten auch nicht. Es gibt nur einen FI-Schutzschalter und drei Kammschienen mit jeweils 6 Sicherungsautomaten. Ganz simpel alles.
Er beruft sich auf DIN VDE 0100-410 die Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) auch innerhalb von elektrischen Betriebsmitteln fordere, wenn Zugang möglich ist. Der Installationsverteiler sei ein Betriebsmittel und könne geöffnet werden (mit Werkzeug).
Außerdem fordere DIN EN 61439 (VDE 0660-600) in Teil 3 (Installationsverteiler für die Bedienung durch Laien) ein Schutz gegen direktes Berühren „auch bei abgenommenem Deckel, sofern eine Bedienung oder Wartung vorgesehen ist“.
Ich halte beides für konstruiert, habe die Texte der Normen aber leider nicht im Wortlaut oder Literatur zur Auslegung. Meiner Meinung nach ist DIN VDE 0100-410 nicht anwendbar, wenn der Verteiler nur mit Werkzeug geöffnet werden kann. Meines Erachtens ist DIN EN 61439 (VDE 0660-600) nicht anwendbar, wenn im Verteiler nichts zu bedienen ist, bzw. es müssen nur diejenigen Kammschien im Bereich von Bedienelelementen isoliert werden.
Der Elektriker hat sich bereits bei der Kontrolle nicht seriös verhalten. Er hatte alles geprüft und durchgemessen, samt FI, was ca. 20 Minuten dauerte. Dann sagte er, alles ist in Ordnung. Weil wir die Arbeit auf Stundenbasis vereinbart hatten, fragte ich, ob das jetzt nur eine halbe Stunde kostet. Dann sagte er, er müsse doch noch weiter prüfen. Er hat dann noch eine Stunde lang immer wieder alles durchgemessen, also immer wieder die gleichen Messvorgänge durchgeführt und die Ergebnisse notiert. Er sagte, er müsse prüfen, ob alles konstant gleich bleibt. Dann ging er und sagte, er meldet sich wieder. Er hat dann eine Rechnung über 600 EUR geschickt und gesagt, dass die Kammschienen nicht isoliert sind. Er könne daher keine Bescheinigung ausstellen. Der Austausch würde 600 EUR kosten und er müsste dann nochmal alles prüfen. Der Vorgang ist offenkundig unseriös. Ich möchte rechtlich dagegen vorgehen. Dazu muss ich aber sicher wissen, ob die Kammschienen tatsächlich isoliert sein MÜSSEN, also ob die Regelungen das für meinen Fall vorschreiben bzw. ob es Ausnahmen oder Ermessensspielräume gibt.
Ich habe schon öfter FI nachgerüstet und der früher zur Abnahme bestellte Elektriker hat nicht-isloierte Kammschienen niemals beanstandet in diesen Fällen. Die Kontrolle hat jeweils auch nur eine halbe Stunde gedauert. Leider ist er inzwischen verstorben, sodass ich einen neuen suchen musste.