Kann ein Arbeitgeber m.H. einer Verschwiegenheitserklärung, welche seine Mitarbeiter unterschreiben müssen, verhindern, dass seine Mitarbeiter denselben Beruf zeitgleich noch irgendwo anders ausüben?
Gemeint ist ein normaler Beruf, den es schon gibt.
Und: Ab wann gilt ein Beruf als Idee, den oder die man sich m.H. einer Verschwiegenheitserklärung schützen lassen kann? Wie ist Idee in diesem Zusammenhang definiert?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Jeanette
Kann ein Arbeitgeber m.H. einer Verschwiegenheitserklärung,
welche seine Mitarbeiter unterschreiben müssen, verhindern,
dass seine Mitarbeiter denselben Beruf zeitgleich noch
irgendwo anders ausüben?
Das braucht er vielleicht nicht mal. Google mal nach Wettbewerbsverbot.
Und: Ab wann gilt ein Beruf als Idee, den oder die man sich
m.H. einer Verschwiegenheitserklärung schützen lassen kann?
Sorry, aber die Frage versteh ich nicht. Hat der AG einen neuen Beruf „kreiert“ oder was? Vielleicht hilft die Beschreibung anhand eines Beispiels, das Gnaze zu verstehen.
Wie ist Idee in diesem Zusammenhang definiert?
Die Idee zu was?
Hallo,
danke für Eure Antworten! Ich glaube, „Wettbewerbsverbot“ war das, wonach ich gesucht habe. Ich formuliere die zweite Frage nochmal anders.
Kann eine Sängerin, die sich als Hochzeitssängerin selbständig gemacht hat, ihren freien Mitarbeiterinnen verbieten, auch auf anderen Hochzeiten zu singen, also eigene Geschäfte anzunehmen? Können die freien Mitarbeiterinnen eigenhändig für den Hochzeitsgesang werben oder nicht?
Die Mitarbeiterinnen sind nicht fest angestellt, sondern arbeiten auf Honorarbasis.
Danke und viele Grüße,
Jeanette
Nachtrag:
Es existieren keine Arbeitsverträge zwischen der Sängerin und ihren freien Mitarbeiterinnen. Es gibt kein festes monatliches Gehalt. Je nach Auftragslage werden die freien Mitarbeiterinnen / Sängerinnen bestellt, also nach Abruf.
Wie greift hier das Wettbewerbsverbot? Was passiert im worst case: Eine freie Mitarbeiterin / Sängerin erhält nur 1 Auftrag im Jahr - Gilt das auch schon als Arbeitsverhältnis?
Gruß,
Jeanette
Hi Jeanette,
Die Mitarbeiterinnen sind nicht fest angestellt, sondern
arbeiten auf Honorarbasis.
somit sind sie keine Mitarbeiterinnen, sindern Auftragnehmerinnen, die sich ihre Aufträge besorgen dürfen, wo immer sie möchten.
Wettbewerbsklauseln greifen nur bei Angestellten, denen kann der Chef verbieten, ihm Konkurrenz zu machen. Zum Ausgleich hat er für stetige Beschäftigung zu sorgen.
Gruß Ralf
Danke Ralf,
ich sehe das eigentlich genauso 
Gibt es noch andere Meinungen oder Verweise auf konkrete Fälle?
Ein schönes WE,
Jeanette
Hi Jeanette,
als Ergänzung zum Marken- oder Patentschutz: Dazu gehört zwingend, dass die Idee neu ist. Wenn mich nicht alles täuscht, treten Hochzeitssängerinnen schon im Alten Testament auf.
Gruß Ralf
Hi Jeanette,
Die Mitarbeiterinnen sind nicht fest angestellt, sondern
arbeiten auf Honorarbasis.
somit sind sie keine Mitarbeiterinnen, sindern
Auftragnehmerinnen, die sich ihre Aufträge besorgen dürfen, wo
immer sie möchten.
Wettbewerbsklauseln greifen nur bei Angestellten, denen kann
der Chef verbieten, ihm Konkurrenz zu machen. Zum Ausgleich
hat er für stetige Beschäftigung zu sorgen.
Im IT- und Programmierbereich ist es allerdings ein bekanntest Phänomen, um zu verhindern, dass der günstige freie Lohnprogrammierer die Ideen klaut und dasselbe Produkt (zB. PC-Spiel, oder auch nur ein Teil davon, zB. die Dialogsteuerung) einem anderen Unternehmen unterjubelt.
Gruß Susanne